Wohngeld 2 personenhaushalt?

4 Antworten

Es wird das Gesamteinkommen berücksichtigt.

Um evtl.einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, müsste man schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein, man bräuchte also z.B. wie in deinem Fall einen Mietvertrag bzw.Untermietvertrag.

Sonst würde das Einkommen der anderen Person in die Berechnung einbezogen, weil die dann zum Haushalt gehören würde.

Außerdem benötigt man ein Mindesteinkommen von 80 % des Grundbedarfs nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter, dass wären dann in deinem Fall als Single min.derzeit 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deinen Anteil deiner KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, den du laut Mietvertrag zu zahlen hast.

Du dürftest dann auch kein BAB - oder Bafög - bekommen und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben, denn dann würdest du alleine als Azubi oder Student vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Das gesamte Haushaltseinkommen ist maßgebend für einen evtl. Wohngeldbezug und nur der Haushaltungsvorstand hat Anspruch darauf!

Wer ist den der Haushaltsvorstand?

@siola55

Der Mieter oder Eigentümer muss den Antrag stellen, dass muss nicht zwingend der Haushaltsvorstand sein.

Wohngeld kann nur der Mieter oder Eigentümer von selbstgenutzten Wohnraum beantragen. Wenn du mit jemanden in einem Haushalt lebst werden auch beide Personen mit ihren Einkünften in die Berechnung mit einbezogen.