Ablauf Wohngeld oder Wohnberechtigungsschein?

10 Antworten

Um wohngeldberechtigt zu sein, müsstest du erst einmal Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sein. Darüber hinaus muss das Wohngeldgesetz auf dich anzuwenden und du darfst nicht von Leistungen ausgeschlossen sein. Zu guter Letzt musst du auch noch über das nötige Mindesteinkommen verfügen (80 % des Regelbedarfs zzgl. Gesamtmiete). Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann berechnet werden, ob dir der Höhe nach Wohngeld zusteht oder nicht.

Wohngeld ist nur ein kleiner Zuschuss zum Wohnen für all diejenigen, die aus eigenem Einkommen gerade so ihre Wohnung finanzieren und ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Ein Wohnberechtigungsschein steht denen zu, die unter einem bestimmten Einkommenssatz sind. Wenn du also frisch aus der Schule kommst und bald nur ein kleines Einkommen beziehst, kannst du einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Damit kannst du dich auf Wohnungen, die diesen Schein voraus setzen, bewerben und hoffen, dass du eine bekommst. Meist ist dies sozialer Wohnungsbau. Erkundige dich bei deiner Gemeinde/Stadtverwaltung, bis zu welchem Einkommen dir der WBS zusteht (wenn du einen Job gefunden hast, bekommst du den WBS sicher trotzdem, denn du wirst nicht gleich als Großverdiener loslegen, denk ich). Den WBS bekommst du bei der Stadt bzw. Gemeindeverwaltung in der Stadt, wo du wohnst bzw. wo du wohnen willst. Automatisch bekommt man da übrigens gar nichts.

Wohngeld beantragst du auch bei der Stadt. Oft ist das Sozialamt zuständig, wie auch beim WBS.

Und was Unterhalt und Kindergeld angeht: lies mal hier nach. Vielleicht hilft es:

https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/

Es kommt übrigens nicht in Frage .....bei meinen Eltern wohnen zu bleiben

solange sie Dich nicht vor die Türe setzen, wirst Du wohl dort wohnen bleiben müssen, wenn Dir die wirtschaftlichen Mittel zum Auszug fehlen.

( Es kommt übrigens nicht in Frage) oder in eine WG zu ziehen.

Auch hier Du wirst eher das nehmen müssen, was Du ! Dir leisten kannst.

Desweiteren sind Dir Deine Eltern im Rahmen einer Erstausbildung zum (ergänzenden ) Unterhalt verpflichtet.

Bisher habe ich keine Ausbildungsstelle gefunden

dann solltest Du Dich für den Übergang nach einem Vollzeitjob als "Hilfskraft" umsehen.

Aus Deiner Ausgangsposition hast Du keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein.

Und als Azubi besteht kein Anspruch auf Wohngeld ( außer in eher exotischen Ausnahmefällen )

Wenn Du vor die Tür gesetzt wirst, kannst Du Dich ans Jobcenter wenden. Rauswurf ist ein wichtiger Grund dafür, dass Du ALG II bekommen kannst.

Lass Dich auch mal im Jugendamt beraten. Das ist auch für junge Erwachsene noch Ansprechpartner.    

Hmm. Also grundsätzlich nsind deine Eltern unterhaltsverpflichtet über den 18. hinaus, da du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast. ABER sie haben das Wahlrecht, ob sie dir Naturalunterhalt (Kost und Logis) oder Barunterhalt (Geld) gewähren.

Bitte sie, dir das schriftlich zu geben, wirst du brauchen für das Jobcenter. Und schau mal in die aktuelle Düsseldorfer Tabelle. Entsprechend dem Einkommen deiner Eltern müssen sie dir mindestens XY Euro Barunterhalt zahlen. Wenn du alleine wohnst, stell Antrag bei der Familienkasse auf Auszahlung des Kindergelds an dich und nicht, wie bisher, an die Eltern. Zusammen mit deinem Nebenjob wird es sehr sehr eng, eine Bude zu finanzieren....aber könnte gehen.

Wohngeld bedingt ein Mindesteinkommen! Da ist dann die Frage, ob dir das zusteht oder eben Leistungen vom Jobcenter.

Wohnberechtigungsschein ist genau das: Er berechtigt dich, eine sozial geförderte (billigere) Wohnung anzumieten. Bei Antrag auf Ausstellung des Scheins müssen die Voraussetzungen vorliegen. WENN du die Wohnung dann hast und drin wohnst, wird nicht mehr geprüft. Also wenn dui dann einen 6er im Lotto hast, wirst du nicht gekündigt, weil du nicht mehr "sozial bedürftig" bist.

Grundsätzlich: Frag bei der IHK nach, die haben Listen für noch unbesetzte Lehrstellen 2018. Da kann man auch sehr kurzfristig was kriegen!