Zahlung Wohngeldstelle eingestellt wegen neuem Antrag?

1 Antwort

Wenn sich das Einkommen, welches für die Berechnung des Wohngeldes laut Bewilligungsbescheid herangezogen würde, sich um mehr als 15 % erhöht oder verringert, dann muss das der Wohngeldbehörde umgehend gemeldet und nachgewiesen werden.

Dann wird die laufende Zahlung natürlich erst einmal eingestellt und ein möglicher Anspruch neu berechnet.