Wohngeldantrag - zählt Taschengeld als sonstige Einkünfte?
Hallo! Ich bereite gerade meinen WGA vor und habe eine Frage: Ich bin Student, und meine Eltern erhalten deswegen noch Kindergeld, welches zwar auf ihren Namen läuft aber sie überweisen es mir dann plus etwas monatliches "Taschengeld" auf mein Konto. Sind das Einnahmen, die ich im WGA als Einkünfte listen muss oder kann ich das wegfallen lassen, da es sich ja nicht um Einkünfte im eigentlichen Sinne handelt? Danke!
7 Antworten
Das Wohngeld hat keinerlei Einfluß auf Berechtigung und Höhe des Kindergeldes und das Kindergeld wird bei dem Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet. ... Vielmehr handelt es sich um stinknormalen Unterhalt, der durchaus seine Berücksichtigung bei Wohngeld findet.
Das Kindegeld ist für deine Eltern bestimmt, wenn sie dir das überlassen, ist es wie ein zusätzliches Taschengeld.
Taschengeld ist keine Einkunft, das würde ich als ein Geldgeschenk ansehen, welches nicht erwirtschaftet wird.
Das würde ich mit dem Amt klären, damit du nachher keine Probleme bekommst.
ICH würde es nicht angeben, Taschengeld ist kein MUß.
genau, das Taschengeld muß ja von den Eltern nicht gezahlt werden!
Das ist kein Taschengeld das ist Unterhalt und der wird angerechnet.
in der Frage steht aber "Taschengeld"!
Ja es ist theoretisch Taschengeld aber meine Eltern zahlen das Geld um meinen Unterhalt zu decken
Dann wird der Antrag wegen missbräuchlicher Inanspruchnahme abgelehnt.
Das sind unterhaltszahlungen der Eltern.
Tolle Antwort