Steuerliche Behandlung von Gutachter-Tätigkeit (nebenberuflich)?
Ich plane nebenberuflich als Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig zu werden. Von Beruf bin ich Ingenieur.
Wie wird das steuerlich gehandhabt ? Muss ich da was beachten oder reicht es die Einnahmen als sonstige Einkünfte anzugeben ? Es sind vielleicht Einnahmen von max. 8000 € im Jahr.
2 Antworten
Ja das stimmt. Aber da ich Vermessungsingenieur von Beruf bin werde ich als Freiberuflich eingestuft (Katalogberuf).
Falls die Immobilienbegutachtung ein gewerbliche Tätigleit ist, kannst Du beide Tätigkeiten trennen; sonst wird alles zum Gewerbe und führt dadurch zu erhöhten IHK-Beiträgen und ggf. zu Gewerbesteuer.
Für diese Art der Tätigkeit ist nicht zwingend eine akademische Ausbildung erforderlich. (Ich kann das guten Gewissens behaupten, weil ich dieselbe Qualifikation bereits habe.) Einkommensteuerlich werden die Einkünfte daraus deshalb als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt.
Beachten musst du dabei eine ganze Menge; vor allem natürlich die einkommensteuerlichen Vorschriften.
Wie Du eingestuft wirst entscheidet das Finanzamt, und die Einstufung richtet sich nicht nach Deinem Hauptberuf, sondern nach der Tätigkeit und Sachverständiger für Immobilienbewertung klingt für mich nach Gewerbebetrieb, da es sich mir nicht erschließt, was das mit der typischen Tätigkeit eines Ingenieurs zu tun hat.
Ja das stimmt. Aber da ich Vermessungsingenieur von Beruf bin werde ich als Freiberuflich eingestuft (Katalogberuf). Die Tätigkeit würde auch nur im Rahmen entsprechener Projekte anfallen.