Erwerbsminderungsrente und aufstockendes Hartz 4

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Sozialamt würde für dich nur zuständig sein,wenn du eine volle dauerhafte Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen würdest,also nicht mehr min.3 Stunden am Tag arbeiten könntest bzw.wenn du dann mit deiner Rente + Wohngeld deinen dir zustehenden Bedarf nach dem SGB - Xll nicht decken könntest !

Denn Wohngeld ist eine vorrangig zu beantragende Leistung,deshalb wurdest du ja schon aufgefordert es zu beantragen,um die Höhe feststellen zu können.

isomatte  05.02.2015, 16:33

Danke dir für deinen Stern !

Hast du eine dauerhafte oder eine befristete Rente? Wenn sie befristet ist, wäre das JC zuständig, die Rente wird dir dann als Einkommen angerechnet. Allerdings hättest du dann ja auch Anspruch auf den Mehrbedarf bei Behinderung.

Lampenschrim 
Fragesteller
 05.02.2015, 13:36

Vielen Dank für deine Antwort. Die Rente ist auf 3 Jahre befristet und ich bin seit über 2,5 Jahren krankgeschrieben. Selbst beim Jobcenter am Empfang wurde gesagt, dass ich zum Grundsicherungsamt müsse, die Sachbearbeiterin sagt jedoch, weil die Rente auf Grund des geschlossenen Arbeitsmarktes bewilligt wurde, ist das Jobcenter weiter zuständig. Gestern war ich beim Grundsicherungsamt und die Mitarbeiterin war auch überzeugt, dass die Grundsicherung zuständig ist. Sie hat mir aber sehr geholfen und beim Wohngeld angerufen und den Anspruch per mail schicken lassen. Nun muss ich wieder auf das Schreiben vom Jobcenter warten.

isomatte  05.02.2015, 16:53
@Lampenschrim

Dann hast du praktisch deine volle Rente nur bekommen,weil du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht vermittelbar bist,dem Grunde aber noch über 3 Stunden am Tag arbeiten könntest,wenn es den passenden Arbeitsplatz für dich geben würde,demnach würde weiterhin das Jobcenter für dich zuständig sein !

Ich würde mich da auch nicht drängen in die Sozialhilfe zu kommen,denn dann hast du mit Freibeträgen und Schonvermögen ganz schlechte Karten.

isomatte  05.02.2015, 16:55

Nicht nur weil man eine Behinderung hat,steht einem automatisch ein Mehrbedarf zu,da müssen auch die Voraussetzungen gegeben sein !

Dieses Hin und Her ohne vernünftige Erklärung ist ja eine Zumutung für Dich.

Du bist ja dann nicht erwerbsunfähig, sondern erwerbsgemindert. - Wenn Du grundsätzlich in der Lage bist, täglich mindestens 3 Stunden arbeiten zu können, ist das Jobcenter mit aufstockend Hartz IV für Dich zuständig. - (Wärest Du erwerbsunfähig = EU, könntest also nicht mindestens 3 Std. täglich arbeiten, wäre das Grundsicherungsamt zuständig.)

Zu Erwerbsminderungsrente + Hartz IV lies dies, da werden wohl einige Fragen beantwortet, die Du vielleicht hast:

Anrechnung von Erwerbsminderungsrente und Hartz 4

https://www.elo-forum.org/alg-ii/70234-anrechnung-erwerbsminderungsrente-hartz.html

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Bei weiterem Beratungsbedarf google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten behördenunabhängigen Beratungsstelle Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444. Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Möglicherweise ist es hilfreich zur Klärung der Angelegenheit, wenn Du zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen gehst.