Wohngeld und Wohnungsamt

5 Antworten

Ich arbeite auf einer Wohngeldbehörde und kann bestätigen, dass wir mitunter in äußerst zweifelhaften Fällen auch die Antragsteller vor Ort aufsuchen.

Eine Ablehnung ergibt sich natürlich nicht zwingend dadurch, dass uns ggf. kein Zugang ermöglicht wird, sondern basiert dann auf der Tatsache, dass eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers eben nicht möglich ist, weil Restzweifel bestehen.

Ein durchaus legitimes Vorgehen.

Schrecklich, dass der Staat schaut, ob er zurecht Geld bezahlt. Ist ja ne Frechheit.

Wenn du nichts zu verbergen hast, ist das doch nicht schlimm. Nehme mal an, sie haben bei dir was gefunden?

Gesetzlich zulässig ist das selbstverständlich. Was spricht dagegen, wenn der Staat prüfen will, wohin sein Geld fließt und ob das zu Recht dahin fließt?

Wenn du nichts zu verbergen hast, lass sie schauen und gut ist. Abgesehen davon hast du das Hausrecht und bist nicht verpflichtet, jemanden in deine Wohnung zu lassen.

Allerdings bezweifle ich, ob die Mitarbeiter des Wohnungsamts die Zeit haben, bei jedem Nachforschungen anzustellen. Gab es evtl. einen Anlass?

Du verwechselst hier Wohngeld mit KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter !

Von der Wohngeldstelle wird dich keiner zu Hause besuchen um deine Angaben zu prüfen,das würde dann evtl.nur auf das Jobcenter zutreffen,wenn es keine anderen Möglichkeiten der Prüfung gibt um deine Beantragung prüfen zu können.

"Ist das überhaupt gesetzlich zulässig?"

ja,

der Staat prüft, was mit meinen Steuern passiert.

gut so!