Wohngeld, Wohnungsgröße, Alleinerziehende Mutter

3 Antworten

Wie lange warst du denn beschäftigt,wegen dem Elterngeld und wie lange möchtest du es beziehen,für 24 oder 12 Monate und wird der Kindsvater nach der Geburt Unterhalt fürs Kind zahlen können,was hat er denn für ein Nettoeinkommen und hat er noch andere Kinder,für die er unterhaltspflichtig ist ?

Denn auch dir könnte Betreuungsunterhalt vom Kindsvater zustehen,bis zum 3 Lebensjahr des Kindes,wenn du es selber betreuen möchtest und er nach der Zahlung des Kindesunterhalts,noch leistungsfähig ist,also noch über 1100 € Netto hat.

Die Wohnung dürfte normalerweise zwischen 60 qm - 65 qm haben,dann würde diese nach dem SGB - ll als angemessen für 2 Personen sein. Was diese dann bei dir in der Stadt kosten dürfte,kannst du nur beim zuständigen Jobcenter erfragen.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Dir stünde dann bei Anspruch auf ALG - 2 Leistungen ggf.auch ohne,wenn du es dir nicht aus Vermögen anschaffen kannst,eine Erstausstattung der Wohnung und deines Babys zu.

Zu deinem Elterngeld musst du dann noch Kindergeld bei der Familienkasse ( Agentur für Arbeit ) beantragen,das sind dann 184 € und wenn der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen kann oder will,dann musst du noch beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen,das würden dann derzeit 133 € sein.

Ich würde auch sagen dass die Wohnung erstmal reicht, aber trotzdem kannst du natürlich Wohngeld beantragen bzw. müsstest du ja dann Kindergeld bekommen.

die Wohnungsgröße reicht vollkommen aus, auch mit dem Baby. Jeder muss Miete zahlen, auch mit wenig Gehalt und bekommt bzw. fragt nicht gleich nach dem Amt.