Ich habe Wohnung gekündigt - darf Vermieter unangekündigt Mietinteressenten vorbeischicken?

7 Antworten

Das mußt Du definitiv nicht zulassen. Außerdem muß der Vermieter die Wohnung "vorführen", nicht Du als Mieter.

Mein Rat:

Leg 1 oder 2 Termine pro Woche a 30 - 45 Minuten für Besichtigungen durch Mietinteressenten in Begleitung des Vermieters fest und teile ihm diese schriftlich per Einwurfeinschreiben mit.

Der Mieter muss nach vorherigen Anmeldung und Absprache zu den üblichen Tageszeiten, werktags 10-13 Uhr und 15-18 Uhr an sonn und Feiertagen von 11-13 Uhr die Besichtigung der Wohnung gestatten.

Grundsätzlich hat der Mieter aus Art.13 GG ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre (BVerfG WM 93 , 377) Die Anmeldung zur Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig erfolgen. Mindestens 24 Std. werden als angemessen angesehen (AG Braunschweig WM 81 >19) ; (AG Neustadt/Rbge WM 79, 143) ; (AG Burgwedel WM 74, 71) Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminverabredung verlangt werden wenn 4 Tage zwischen Verabredung und Termin liegen. (AG Münster WM 82 , 282) .

Noch bist DU Mieter und zahlst bis zu deinem Auszug und du hast das Recht über Besichtigungen informiert zu werden und dein "Okay" zu geben.Eine terminliche Absprache muss stattfinden!Du kannst dich auch beim Miterschutzbund rückversichern!!

Nein musst du nicht, der Vermieter hat die Besuche anzukündigen. Ich würde ihm das mitteilen und künftige Inte4ressenten ohne Termin nicht einlassen. Kann ja nicht swo schwer sein, Termine abzustimmen

Nein, musst du nicht. Er muss mit euch Termine machen, bei denen mehrere Mieter kommen. Also nicht dauernd zu anderen zeiten. Darauf könnt ihr bestehen , andernfalls müst ihr niemanden in noch eure Wohnung lassen.