Muß mein Partner mit in den Mietvetrag

6 Antworten

Du brauchst die Zustimmung des Vermieters. Dein Freund muss aber nicht mit in den Mietvertrag. Falls es Streit zwischen euch gibt und Trennung kannst du ihn dann problemlos raussetzen. Wenn ihr den Mietvertrag umschreibt auf beide könnt ihr die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen.Wenn du beispielsweise in eine andere Wohnung willst, er aber die Kündigung der alten nicht unterschreibt, aber auch keine Miete zahlt, kann die Miete bei dir eingeklagt werden.Das mit dem Wohngeld müßt ihr neu berechnen lassen.

Na irgendwo muss dein Freund ja amtlich gemeldet sein und wenn er sich in deinem Ort anmeldet, braucht er auch eine Meldeadresse. Wenn bei der Meldeadresse nur du als Mieterin drinstehst, ist er faktisch obdachlos. Es gibt übrigens so merkwürdige Regelungen in Deutschland, wie lange Besuch bei dir in der Wohnung bleiben darf, und dein Freund gilt dann ja quasi als Besuch. Also sollte er sich lieber mit in den Mietvertrag eintragen lassen.

anitari  03.02.2010, 10:49

So ein Quatsch. Was hat denn die Anmeldung beim EWA damit zu tun wer im Mietvertrag steht. Dann wären ja alle Kinder obdachlos. Denn die stehen generell nicht als Mieter im Mietvertrag.

Mirimari  03.02.2010, 14:44
@anitari

na der Freund muss doch amtlich irgendwo gemeldet sein oder nicht? Wenn sie zusammenziehen wollen, hat er ja sicher seine alte Wohnung gekündigt.

Er muss nicht nachgemeldet werden, aber der Vermieter muss informiert werden, wie die Wohngeldstelle das handhabt ist unterscheidlich. Bedenke aber auch, solange er nicht mit im Vertrag steht ist er auch für eventuelle Mietschulden nicht haftbar zu machen- hat Vor und NAchteile wenn er drin steht

Du solltest auf jeden Fall deinen Vermieter informieren, da natürlich die Nebenkosten wie Wasser und Müll höher werden. Den Mietvertrag laß mal so wie er ist, denn: Solltet ihr euch nicht mehr verstehen ist auf jeden fall Klar wer da wohnen bleibt. Für das Wohngeld brauchst du deinen Freund nicht mit in den Mietvertrag zu nehmen.

nein, muß er nicht, aber der vermieter muß informiert werden und ggf. auch zustimmen. evtl erhöht sich bei euch dann die nebenkostenvorauszahlung....

Guppy194  03.02.2010, 09:05

genau so ist es, kurz und bündig, DH