Werden beim Wohngeld Spesen angerechnet und kann ich dann höhere Werbungskosten geltend machen?

3 Antworten

Die Anrechnung ist korrekt. Jetzt überleg mal, habt ihr im Antrag angegeben, dass ihr erhöhte Werbungskosten geltend macht? Die Frage gab es da sicher. Wenn nicht, müsst ihr euch nicht wundern, dass nur die Pauschale berücksichtigt wurde. Wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, stellt einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X und macht sämtliche Werbungskosten geltend, die ihr auch beim Finanzamt angegeben habt. Vergesst nicht die Arbeitsmittel (mindestens die Pauschale) und die Kontoführungsgebühren.

die begründung des FA ist m. E. falsch, aber wer eine steuerfreie pauschale erhält, kann doch nicht die ausgaben auch noch bei der steuer geltend machen!?

meiner meinung nach nicht anrechnungsfähig denn die verplegungspauschale bleibt doch auf der autobahn.was man nicht hat kann man nicht anrechnen. aber genaues weiß ich nicht. wer nur am wochende zuhause ist ja meines erachtens (bitte nicht schimpfen) nur besucher. der ganz normale alltagswahnsinn bleibt ja an dir hängen,du mußt dich um alles kümmern. was sollen denn seefahrer machen.? da ist es noch schlimmer.da kommt ja erst geld wenn der mann wieder im hafen ist.