Kinderzuschlag und Vermögen?

2 Antworten

Wenn es noch inmer so ist, wie es zu meiner Zeit war, schließt sich Kindergeldzuschlag u Wohngeld gegeneinander aus. Den Zuschlag müsstest du beim Wohngeld angeben, da es Einkommen ist u der Anspruch kann verfallen

Es ist beides zusammen möglich

Ruf doch bei der zuständigen Stelle an und frag da nach. Die geben bestimmt Auskunft.

Ok, auch eine Idee