Wann kann man die Wohngebäude versicherung vom Vorbesitzer beim Hauskauf neu abschließen??

11 Antworten

Um zu vermeiden, dass das Haus in einer Übergangszeit unversichert ist, geht der Vertrag automatisch auf den Erwerber mit allen Rechten und Pflichten über.

Der Übergangszeitpunkt wird im Notarvertrag geregelt. 

NACH der Grundbucheintragung hat der Erwerber dann 4 Wochen die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und einen neuen Vertrag zu schließen.

Hallo Lars,

unter Umständen ist es auch schon sinnvoll, einen Ergänzungsvertrag bei einem neuen Versicherer vor Grundbuchübertragung abzuschließen.

Wir bieten z.B. eine Ergänzungsdeckung für solche Fälle an.

Beispiel dazu: Vorbesitzer hat für das Gebäude lediglich die Feuerversicherung abgeschlossen, was früher vor 1994 in einigen Regionen eine Pflichtversicherung darstellte.

Im Notarvertrag wird vereinbart, dass die Zahlung sofort fällig ist und somit der Käufer das Haus schon renovieren kann.

In solchen Fällen würde ich bereits vor Grundbuchübertragung zu einer Ergänzung der Gebäudeversicherung raten.

Den Vorvertrag kann man aber erst kündigen, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, was man dem Versicherer in Form eines Grundbuchauszuges mitteilen muss.

Gruß N.U.

Sprich beim Abschluss des Kaufvertrages bei Notar mit diesem  darüber, er berät Dich.Er gibt Dir Tipps auf was Du achten solltest. Eine günstiger,  oder nicht kannst Du Dir immer noch suchen. (Versicherungen sind kurzfristig bei jeder Prämienerhöung kurzfristig möglich

Der Notar hat keinerlei Kenntnisse über die Leistungen einer Wohngebäudeversicherung. Ist auch nicht seine Aufgabe.

@Apolon

Aber er kann Tipps geben....

Dem Notar ist das vollkommen egal, wo das Objekt versichert ist.

Das interessiert nur einen Kreditgeber.

@DerHans

Glaube mir...habe geschrieben er kann Tipps (zusätzlich) geben. Nach 5 Wohnungen habe ich sie genützt!

@erobine

... aber Wohnungen haben doch gar keine VGV, oder?


Ich würde die alte vom Vorbesitzer Übernehmen.

Das ist meistens Günstiger.

Nach der Überschreibung in das Grundbuch kann man aber erst wechseln.

 

Neue Versicherung wollte knapp 100,- im Monat die alte nur 37,- 

Mit den selben Leistungen.

 

Ich würde die alte vom Vorbesitzer Übernehmen.

Das ist meistens Günstiger.

ohne den Vertrag, noch die Vertragsbedingungen zu kennen!

Bist du Hellseher?

@Apolon

Ein Logischer Menschenverstand geht davon aus, dass man den Vertrag wohl kennt. Denn die Versicherungspolice wird eigentlich oder sollte mit vom Vorbesitzer Übergeben werden.

 

Aber stimmt ja selbst denken fällt hier vielen Leuten schwer.

 

Wie ich doch Klugscheisser / Besserwisser HASSE!

@DerBube01

Manche User sind einfach nur dumm und brüsten sich mit Texten, ohne die erforderlichen Fachkenntnisse zu haben.

Tatsache ist, dass viele Gebäudeversicherungen gerade mal die Gefahr Feuer abgedeckt haben.  Oft fehlen Elementarschäden, Leitungswasserschäden usw.

Tatsache ist, dass in alten Versicherungsbedingungen die grobe Fahrlässigkeit nicht mit abgedeckt sind.

Tatsache ist, dass oftmals Leitungswasserschäden außerhalb des Gebäudes bzw. außerhalb des Grundstücks nicht mitversichert sind.

Tatsache ist, dass beim Notar lediglich die Versicherungspolice ohne Versicherungsbedingungen übergeben wird.

Bei dir gehe ich davon aus, dass du den Denkapparat bei deiner Antwort ausgeschaltet hattest.

Gruß N.U.

@DerBube01

Wenn du den Vertrag vom Vorbesitzer einfach übernimmst, kannst du im Schadensfall eine böse Überraschung erleben. Diese Police könnte ja noch zu Bedingungen laufen, die vor 30 Jahren mal aktuell waren.