Wohnen im Gartengrundstück (Gartenlaube) generell verboten oder nur bei Kleingartenvereinen?

6 Antworten

Wenn es ein Kleingarten ist und nicht Dein Eigentum musst Du dich nach den Bundeskleingartengesetz richten. Ist der Garten Dein Eigentum kannst Du so oft wie du willst darin übernachten so lange Du nicht Deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegst und Deine Post dorthin schicken lässt.

Kleosa 
Fragesteller
 22.05.2020, 14:56

Was verbietet es mir, dort meinen Huaptwohnsitz zu verlegen und Post dorthin schicken zu lassen ?

Immerhin will ich auch keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen.

Sonst würde ich mir eine fiktiven Wohnsitz bei einem guten Freund (ein Zimmer als Wohnort einrichten) der mehrere Immobilien und viel Platz hat, einrichten.

Vogtlandrapper  22.05.2020, 15:19
@Kleosa

Wenn Du deinen Hauptwohnsitz dorthin verlegen willst muss es im Flächennutzungsplan als Wohngrundstück ausgewiesen sein. Und ein Gartengrundstück kann man nicht einfach umwandeln. Denn es muss dann bestimmte Kreterien erfüllen. Aber welche das sind musst Du auf dem örtlichen Bau- oder Ordnungsamt erfragen.

Feldnuss  22.05.2020, 18:01
@Kleosa
Was verbietet es mir, dort meinen Huaptwohnsitz zu verlegen und Post dorthin schicken zu lassen ?

Das Baurecht verbietet es Dir, überhaupt dort zu wohnen. Zum Baurecht zählen insbesondere die Landesbauordnung und das Baugesetzbuch in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung.

Kleosa 
Fragesteller
 22.05.2020, 18:23
@Feldnuss

Also soll ich eine überteuerte Wohnung mieten/ kaufen oder Bauland kaufen/ pachten ? Ich hasse diese Kommerzgesellschaft, ich bin nur ein Mensch der leben möchte. Das ist alles nicht mehr grundrechtskonform !

Feldnuss  22.05.2020, 23:51
@Kleosa

Ach Du meine Güte, ich hatte ja keine Ahnung.

In den Favelas von Rio de Janeiro soll es nicht so strenge Kontrollen des Baurechtes geben. Und von Grundrechten hat man dort auch noch nicht so viel gehört, daher kann man da auch nicht gegen verstoßen.

Vogtlandrapper  23.05.2020, 08:32
@Feldnuss

Wenn jeder dort wohnen würde wo er gerade ein Stück Land hat wäre die Zersiedlung der Landschaft vorprogrammiert. Dazu kommt noch das Problem mit der Müll- und Abwasserentsorgung.

Es ist generell verboten, es sei denn, für die Laube liegt eine Baugenehmigung als Wohngebäude vor. Dann müsste man noch prüfen, ob mit der Genehmigung Auflagen verbunden waren.

Es kommt drauf an, ob der Garten in einem Wohngebiet liegt, oder einem, dass als Naherhokungsgebiet zB ausgewiesen ist (wie die meisten Kleingartenanlagen).

Dort darf man nämlich keinen festen Wohnsitz haben, sondern maximal sein Ferienhaus. (Ausgenommen sind soweit ich weiß nur bspw Hotel- oder Campingplatzbesitzer u.ä.)

Das Gebäude muss für Wohnzwecke freigegeben sein, und das richtet sich u.a. auch nach dem Flächennutzungsplan.

Nicht wohnen darf man - außer mit behördlicher Ausnahmegenehmigung - z.B. in reinen Gewerbegebieten und in Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz.

Es gibt auch als Ferienhausgebiete ausgewiesene Siedlungen, in denen man nicht dauerhaft mit Hauptwohnsitz wohnen kann.