Wie lange darf man in Deutschland in einer Wohnung als Gast wohnen?

7 Antworten

Ein Gast ist jemand, der normalerweise nicht bezahlen muss, wenn er zu Besuch kommt. Ihr aber wollt Geld einnehmen.

Ihr könntet z. B. auf die Idee kommen und einen Schlafplatz immer wieder über airbnb anzumelden. Sobald aber der Vermieter dahinter kommt, dass ihr Eure Wohnung über airbnb anbietet, schließt er messerscharf auf unerlaubte Untervermietung, was die Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben kann.

Der deutsche Gast kann 6 Wochen ununterbrochen zu Besuch sein. Reist er dann für kurze Zeit ab und kommt dann bald danach wieder, dürfte er theoretisch weitere 6 Wochen da bleiben.

Da gibt es aber kein Gesetz, sondern allenfalls Gerichtsurteile und es ist durchaus anzunehmen, dass ein weiteres längeres Besuchsverhältnis schon darauf schließen läßt, dass es hier letztlich doch um einen Mitbewohner, also um unerlaubte Untervermietung geht. Das mindeste, was dann der Vermieter verlangen wird, ist die Beteiligung an den Betriebskosten, die personenabhängig umgelegt werden.

Solche Trickserien führen nur zu Mißverständisssen, die häufig in der Kündigung eines Mietverhältnisses enden.

Ein "echter" Besucher hingegen wird im üblichen Zeitrahmen stets zu dulden sein!
Wenn der Besucher allerdings länger als sechs Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der Besucher nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der «Besucher» müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.



sicher braucht man ne Genehmigung

und ich hoffe euch wird deshalb gekündigt

weil ihr die anderen Mieter im Haus betrügt

höhere Umlage Wasser etc.

6 Wochen gehen ohne Probleme - dann muss man ein paar Tage Pause einlegen ! In Deutschland und in einem Wohnsitz hat jemand dort , wo er seinen „gewöhnlichen“ Auftenthalt hat -das ist dort wo man mindestens 25% wohnt —> euer Gast müsste 25% woanders wohnen ! Außerdem müsstet ihr das Geld bar nehmen - dürftet nicht zu auffällig sein - und es gilt das 11 Gebot -mach was du willst aber lass dich auf keinen keinen Fall erwischen !!! Immer das gleiche Spiel -wo kein Kläger da kein Richter -theoretisch könnten 100 Leute irgendwo wohnen -zu Gast sein wenn es keiner merkt !!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung