Gartengrundstück zum Baugebiet?
Hallo zusammen,
unser Gartengrundstück in Baden-Württemberg (Kleinstadt) wird zeitnah zum Baugebiet. In dieser Fläche sind neben uns auch andere Eigentümer die einen Gartengrundstück haben. Hier soll das Seniorenheim stehen Bzw. erweitert werden. Die Gärten befinden sich zwischen dem jetzigen Seniorenheim und Wohnsiedlungen.
Daher meine Frage an euch: Wie viel €/qm kann man hier verlangen? Muss ich es verkaufen, wenn der Privatmann Bzw die Stadt nicht das bietet was ich möchte? Muss man weitere Punkte beachten?
Bitt um Rückmeldung - Dankeschön.
5 Antworten
Ist es dein Grundstück oder hast du es nur gepachtet?
Wenn du nur Pächter bist, wird der Pachtvertrag gekündigt und du bist raus. Eventuell bekommst du dann noch eine Entschädigung für Obstbäume etc. wenn der Garten unter das Kleingartengesetzt fällt.
Bist du Eigentümer, musst du erstmal nicht verkaufen. Außer das Projekt ist von übergeordneten öffentlichen Interesse, dann könntest du ggf. enteignet werden. Die Entschädigung bei einer Enteignung ist oft geringer, als das Kaufangebot im Vorfeld. Wobei es aber auch nützlich sein kann das erste Angebot auszuschlagen und eventuell unter Zuhilfenahme eines Wertgutachtens einen höheren Preis raus zu schlagen.
Ich würde erstmal die Kontaktaufnahme abwarten. Regelmäßig die Veröffentlichungen im amtlichen Teil der Gemeinde lesen, falls auf diesem Weg zur Handlung aufgefordert wird.
Dann zum Anwalt. Als Eigentümer kannst du ziemlich lange Nein sagen, es kommt aber auf die gesetzliche Grundlage an auf welcher die Stadt die Änderung angeht.
Bei dieser Dimension sollte dann auch etwas Geld für einen Anwalt übrig sein.
Hier darauf zu antworten würde vermutlich den Rahmen dieser Plattform sprengen, denn das Erschließungsrecht in Baden-Württemberg ist nicht ganz einfach.
Darüberhinaus können die Satzungen der Kommunen eigene Regelungen enthalten.
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/staedtebaufoerderung/erschliessungsbeitragsrecht/
Bin mir nicht sicher, aber es müsste doch jetzt erstmal umgelegt werden. Also bspw. 50% oder was auch immer deine Stadt will, wird dann in Straßen etc. umgebaut. Manche Kommunen machen da mehr manche weniger, wenn man kleinere Straßen nimmt, haben die Eigentümer mehr. Dann bekommst du ein Grundstück mit der Fläche der umlage neu zugeordnet. Also bei 50% beispielsweise halb so groß wie dein aktuelles stückle.
Meinen Aussage beruht auf Erinnerung der Erzählung meiner Eltern. Du solltest dir um es besser zu wissen einen Rat eines Fachkundigen besorgen.
Nagel mich doch nicht drauf fest, wenn ich schon selbst sage, dass ich mir dabei nicht sicher bin. Mit so einer Antwort kann er mehr anfangen, als mit deiner....
um es besser zu wissen einen Rat eines Fachkundigen besorgen
und Ortskundigen. Deine Antwort ist von meiner nicht so weit entfernt.
Steile These ohne Kenntnis der Örtlichkeit.