Wohnen auf "Nutzungsvertrag" - ist das ein eigener Haushalt?

5 Antworten

Offensichtlich wohnt dein Kumpel zur Untermiete. Auch für Untermieter gibt es Fristen für die evtl. Kündigung. Da hier möbliert, kann er mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Möchte er bleiben und es sind Mängel vorhanden, muss er diese seinem Untervermieter zu Kenntnis geben und eine Frist zur Beseitigung stelen. Dabei gleich ankündigen, dass er bei Verzug selbst für die Beseitigung sorgt und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wird. Ein eigener Haushalt ist hier zu bejahen, auch als vermutliche Nebenwohnung.

Eigener Haushalt definiert sich nicht durch die Immobilie, sondern über die Verwendung des eigenen Einkommens. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du für Dich selbst sorgst, Deine Wäsche selbst wäschst, kochst und Deine eigenen Lebensmittel kaufst, dann kannst Du auch im Hause Deine Eltern einen eigenen Haushalt führen, allerdings glaubt Dir das dann keiner. Wie gesagt, wenn Du für Deinen eigenen Lebensunterhalt selbst sorgst, dann führst Du einen eigenen Haushalt.

um einen eigenen Haushalt zu begründen, benötigt es keines Mietvertrages. Sie können einen eigenen Haushalt nötigenfalls sogar in einem Hotel begründen. Entscheidend ist, wo Der Lebensmittelpunkt Zu diesem Zeitpunkt ist. Um es mal einfach zu sagen: da wo Ihre Zahnbürste steht, die sie jeden Tag benutzen immer da ist der Haushalt. Dabei ist es egal, ob Sie bei jemand anders unterkommen, der einen Nutzungsvertrag hat.

Dieses Gemenge von Nutzung- Miete- eigener Haushalt-möbliertes Wohnen- quartalsmäßige Reinigung- keine Kündigungsfristen-eigenes Bad reparieren etc. muss erst einmal entwirrt werden. Die Überlassung einer Mietsache zu Wohnzwecken gegen Zahlung eines Entgeltes begründet ein Schuldrechtsverhälnis, das Mietverhältnis zu benennen ist. Im Vollzug des Mietvertrages gibt es 2 Parteien - den Vermieter und den Mieter. Der Vermieter ist in der Regel der Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter und der Mieter wird durch Vertragsschluss der Besitzer der Mietsache. Neben dem Besitzer kann es Nutzer der Mietsache geben, die mit Erlaubnis/Duldung des Besitzers die Mietsache ohne Entgelt nutzen. Entgeltliche Nutzung würde ein Untermietverhältnis begründen. Jedes Mietverhältnis ist durch Kündigung oder Auflösung zu beenden. Bei Kündigungen gibt es Kündigungsfristen. In einer abgeschlossenen Wohnung muss neben dem Wohnraum eine Kochgelegenheit und eine Sanitärzelle vorhanden sein, die allein für den Mieter zu nutzen ist. In dieser abgeschlossenen Wohnung kann ein eigener Haushalt geführt werden. Für den eigenen Haushalt ist die abgeschlossene Wohnung nicht Voraussetzung. Wohnungen können möbliert oder unmöbliert vermietet werden. Der Mietvertrag kann die Reinigung der Wohnung mit einschließen. Eine Wohnung kann als Zweitwohnsitz angemeldet sein.

Cool in Berlin.............. aber nicht in HH . Nutzungswohnung, lol ich kenne Mietkauf lol der Ramsch geht alles . Aber was ist Nutzungskauf...??? theeye