Sonderurlaub wg. Umzug. Habe ich eigenen Hausstand?
Guten Morgen zusammen,
ich werde am 15.07.2010 von zu Hause ausziehen. Habe mich vorab informiert und festgestellt das ich einen eigenen Hausstand haben muss damit ich 1 Tag Sonderurlaub bekommen kann. Ich wohne zur Zeit noch bei meinen Eltern, habe im Keller eigenes Bad, kleine Küche, etc. Zählt das schon zu einem eigenen Hausstand?
Vielen Dank im vorraus
6 Antworten
Das dürfte für einen eigenen Hausstand noch nicht reichen:
Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des Arbeitnehmers voraus. In dieser Wohnung muss der Arbeitnehmer einen Haushalt unterhalten, das heißt, er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen.
Ledige Arbeitnehmer haben deshalb nur dann einen eigenen Hausstand, wenn sie bei einer auswärtigen Tätigkeit ihre bisherige Wohnung, die sie aus eigenem Recht (z.B. als Mieter oder Eigentümer) nutzen, als Mittelpunkt der Lebensinteressen beibehalten und regelmäßig dorthin zurückkehren. Ein eigener Hausstand wird auch anerkannt, wenn die Wohnung zwar allein vom Lebenspartner des Arbeitnehmers angemietet wurde, dieser sich aber mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 12. 9. 2000, BStBl. 2001 II S. 29). Keinen eigenen Hausstand haben diejenigen ledigen Arbeitnehmer, die an ihrem Lebensmittelpunkt in der Wohnung ihrer Eltern leben. Dabei ist die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung von den Eltern an das Kind ein Indiz gegen das Vorliegen eines eigenen Hausstands (BFH-Urteil vom 14.6.2007 BStBl. II S. 890)
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/kurse/doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung/ledige.html
Du ziehst also zuhause aus und gründest deinen eigenen, völlig unabhängigen Hausstand mit eigenem Bad, Küche, Keller usw. Das müsste doch deine Frage beantworten.
'Ohne eigenen Hausstand' könnte man es wohl auslegen, wenn du mit deinen Eltern umziehen würdest. Aber das ist ja nicht der Fall. ;-)
Um einen eigenen Hausstand zu gründen musst du ja auch solche Behördengänge wie Einwohnermeldeamt usw. erledigen. Dafür wäre der Sonderurlaub zwar eigentlich gedacht, wird aber von den allermeisten für den Umzugstag genutzt. ;-)
Ich denke mal schon. Du hast ja sicher eigenes Geschirr in der Küche und Utensilien im Bad.
Das wäre für mich schon ein eigener Hausstand. Und Möbel, wie Schränke und ein bett hast du ja sicherlich auch ^^
Hallo guten morgen. Du gründest ja einen eigenen Hausstand wenn du ausziehst. Mein Sohn ist im März ausgezogen, es gab einen Tag Sonderurlaub. Er steht dir zu.
Klaro ist das ein eigener Hausstand. Ob klein oder Groß das ist denke ich mir für einer Gewährung eines Sonderurlaubstages legetim.