Wohn-Riester Bausparvertrag kündigen oder verwenden zur Kredit Ablösenung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Fragen mit "Angenommen" und weiterer schwammiger Formulierung sind immer schwer zu beantworten.

1. Wenn Du einen Wohnriestervertrag bereits im Rahmen einer Hausfinanzierung eingesetzt hast (also er läuft nicht nur neben der Finanzierung) dann ist das Verfahren so:

Du verkaufst das Haus und bekommst (hoffentlich) mehr als die Schulden. Du kaufst Dir 

a) ein Haus in D oder EU zur Selbstnutzung und alles ist fein. Du meldest einfach das neue Haus der Zulagenstell und das Leben geht weiter. Ob Du dann die Finanzierung weiter so machst oder beendest ist egal weil die eingesetzten Wohnriestergelder ja wieder in dem neuen Haus im Rahmen der Förderung verwendet werden.

b) ein Haus außerhalb von D und EU. Dann hast Du die Wahl.Du kannst das Geld was in dem Wohnförderkonto sich angesammelt hat in einen anderen Riestervertrag einzahlen (z.B. einen Bankriestervertrag, Versicherungsvertrag usw.) oder aber Du machst es nicht dann gibt es wieder 2 Möglichkeiten. 

ba) Du bist in der Phase vor Deinem 63. Lebensjahr dann musst Du die Förderungen und Steuervorteile zurückzahlen.

bb) Du bist in der Rentenphase dann wird Dein Wohnförderkonto dem Finanzamt gemeldet und versteuert.

Das Prinzip ist:

Gelder die gefördert wurden müssen in einem Riestertopf bleiben. Das sind einerseits normale Riesterverträge wie Bausparen, Versicherungen, Banksparverträge aber natürlich auch selbstgenutztes Eigentum und auch ein Platz in einem Altersheim kann ein Riestertopf sein.

Wenn sie aus dem Topf entfernt werden werden die Zulagen, Steuervorteile rückabgewickelt.

Agginator 
Fragesteller
 18.10.2017, 17:48

Noch eine Frage zu Ant. b: Wenn ich in ein Nicht-EU-Land ziehe, kann ich laut Recherche keinen anderen Riestervertrag besparen oder sehe ich das falsch? Das wäre dann sicher eine förderschädliche Verwendung und ich müsste alle Steuervorteile und Förderungen zurückzahlen?! 

Wird dann anschließend mein restliches Guthaben auf dem Wohnförderkonto mit den 2% bis zur Rente `Strafverzinst´, sodass ich es im Renteneintritt nochmals versteuern darf?

Detlef32  18.10.2017, 18:20
@Agginator

Background:

Förderung usw. gibt es nur für sozialversicherungspflichtige Menschen. Also nur für Leute die einen Arbeitgeber haben der in Deutschland abrechnet. Deshalb  kann ein Pole der übergangsweise in D arbeitet aber von seiner polnischen Firma nach polnischem Recht bezahlt wird keine Förderung für Riester erhalten. Aber ein Deutscher der für eine deutsche Firma für 6 Monate nach USA geht und weiter nach deutschen Tarifrecht und Sozialversicherung bezahlt wird kann weiter riestern.

Du hast also in der Vergangenheit (bevor Du in die Schweiz oder sonst wo hinziehst) völlig korrekt Zulagen bekommen und die nimmt Dir auch keiner weg (es sei denn Du lässt Dir Deinen Riestervertrag auszahlen). Aber wenn Du umziehst bekommst Du halt in den Jahren in denen Du da bist und kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen nach deutschen Recht bekommst auch keine Förderung. Du könntest trotzdem in einen Riestervertrag einzahlen aber es gibt halt keine Förderung. Meist macht es aber keinen Sinn weil die Geldanlage nur mit der Förderung so interessant ist.

Um es nochmal klar zu machen: Von einer förderschädlichen Verwendung ist immer die Rede wenn der Vertrag platt gemacht wird und das Geld in keinem anderen Riestervertrag landet. Im Falle eines Hauses musst Du also die Summen die durch einen Wohnriestervertrag in die Tilgung geflossen sind nach dem Verkauf in einen anderen Riestervertrag überführen.

Das Wohnförderkonto wird damit ausgeglichen. 

Beispiel (ohne Anspruch auf genaue Zahlen nur zu Veranschaulichung):

Du hast einen Wohnriesterbausparvertrag mit Darlehen für Dein Haus verwendet.. Du zahlst 5 Jahre lang jeweils jährlich 2.000 Euro in den Bausparvertrag ein und reduzierst so Deinen Bausparkredit. Dann sind nach 5 Jahren 10.000 Euro plus Zinsen (2%) = 10.616 Euro auf Deinem Wohnförderkonto. 

Wenn Du von dem Verkaufserlös Deines Hauses diese Summe in einen anderen Riestervertrag einzahlst (egal ob Du nun in D bleibst oder nicht) dann ist alles fein - Wohnförderkonto erledigt und mit 65 wird dieser andere Riestervertrag Dir eine Rente bringen (oder in diesem Fall wegen der kleinen Summe in einem Rutsch ausgezahlt).

Wenn Du in Deutschland ein neues Haus hast kannst Du diese 10.616 Euro auch in die Finanzierung des neuen Hauses als Eigenkapital einbringen. Dann wird dieser Betrag weiterhin mit jährlich 2% verzinst und Du hast weiterhin ein Wohnförderkonto. Wenn Du in die Schweiz ziehst kannst Du das nicht also bleibt nur der Weg zu einem anderen Riestervertrag als "Auffangvertrag" und auf die Rente warten.

Also zum Anfang

Wenn ich in ein Nicht-EU-Land ziehe, kann ich laut Recherche keinen anderen Riestervertrag besparen 
"

Du kannst für die folgenden Jahre keine Förderung bekommen, besparen kannst Du schon und Du kannst auch einen ruhenden Vertrag haben auf denen Deine Beiträge der alten Jahre liegen.

Es ist völlig normal im Rahmen von Europa einen Riestervertrag zu haben. 5 Jahre in D arbeiten in Riester einzahlen, Förderung bekommen. Dann 3 Jahre nach x gehen und nichts in den Vertrag einzahlen ihn aber bestehen lassen und danach wieder in D arbeiten und den Vertrag weiter besparen. Dann in die EU ziehen ein Eigenheim kaufen und das Geld aus dem Vertrag für das Eigenkapital hernehmen.

Die Zulagenstelle wird zwar dann verrückt weil sie selten solche Sachen zur Bearbeitung bekommt - aber es geht schon.

Was du beschreibst ist dann eine förderschädliche Verwendung, wenn du nicht mind. 10 Jahre die mit Wohnriester finanzierte Immobilie selbst bewohnt hast.

Bei einer förderschädlichen Verwendung sind Steuervorteile und Zulagen zurück zu zahlen.

Du musst auch keinen neuen Vertrag abschließen, denn der alte läuft dann in der Darlehensphase weiter, diesen tilgst du unter Zuhilfenahme der Zulagen mit deinen weiterhin zu entrichtenden Beiträgen.

Ich war noch nie ein Freund der Wohnreisterlösung und das wird sich auch nicht ändern.

Ab wann werden die 2% ‚Strafzinsen‘ auf meinem Wohnförderkonto fällig?

Im grunde bei Abschluss.

Deine Beiträge und Zulagen werden fiktiv mit 2% verzinst bis zu deinem Rentenbeginn. Dann steht dort ein Wert x aus dem eine fiktive Rente berechnet wird, die deinem steuerpflichtigen Einkommen zuzurechnen ist.

Warum?

Nun du hast den Vertrag und damit einen Teil der Hütte quasi mit unversteuertem Einkommen finanziert aufgrund der Steuervorteile. Riesterverträge müssen aber nunmal nachgelagert besteuert werden.

Agginator 
Fragesteller
 17.10.2017, 21:54

Vielen Dank für die Antwort,
aber ich habe vor etwa neun Jahren einen BAUSPARVERTRAG mit Riesterförderung abgeschlossen, welcher immer noch läuft. Nun kaufe ich gerade ein Haus mit einem ganz normalem Annuitätendarlehen OHNE Riester! Mir geht Es lediglich darum, was passiert wenn ich meinen Bausparvertrag (nach z.B. 10 Jahren) dann zur Tilgung meines KFW Kredites benutze! Anschließend, einige Jahre später, ziehe ich dann ‚vielleicht‘ in die Schweiz und möchte das Haus verkaufen.

kevin1905  17.10.2017, 22:54
@Agginator

Frage wurde beantwortet.

  • Entweder wohnst du selbst mind. 10 Jahre drin
  • Oder du verkaufst und kaufst innerhalb der im Beitrag von heurekaforyou genannten Fristen innerhalb der EU neues selbstgenutztes Wohneigentum

oder du akzeptierst ganz einfach, dass du das Problem der schädlichen Verwendung hast.

Detlef32  18.10.2017, 10:44

Also das mit den 10 Jahren ist mir unbekannt und ich glaube auch falsch.

Es gibt eine 10 Jahresfrist aber die gilt (nach dem Gedächtnis) einerseits für die Steuerfreiheit für Gewinne bei selbstgenutztem Eigentum und für  eine Veräußerung innerhalb von 10 Jahren nach Beginn des Ruhestandes - also für Leute die vor dem 73. (altes Alter) bzw. 75. (neues Alter) ihr Haus ohne Ersatz verkaufen.

Hast du das Prinzip von Wohn-Rister verstanden?

Glaubst du wirklich der Staat sorgt das für, dass du Eigentum erwerben  und damit Geschäfte machen kannst? Das ist aber schon sehr blauäugig.

Du musst die geförderte Immobilie selbst nutzen. Ein Verkauf deines Wohneigentums ist zwar möglich, du musst allerdings vom Erlös innerhalb von zwei Jahren vor oder fünf Jahren nach Verkauf in eine neue selbstbewohnte Immobilie erwerben oder einen anderen Riester-Vertrag abschließen.

Tilgung bis Renteneintritt: Das Immobiliendarlehen muss muss bis zu deinem Renteneintritt vollständig getilgt sein. Schließlich fördert der Staat deine Altersvorsorge, in diesem Fall das mietfreie Wohnen im Rentenalter.

Sie dir mal deine Verlagsunterlagen an bevor du von etwas ausgehst, was tatsächlich ganz anders ist.

Da gibt es schon ein paar Unterschiede.

Agginator 
Fragesteller
 17.10.2017, 14:14

Danke, aber dass was Du schreibst war mir durchaus bewusst und beantwortet auch nicht meine Frage! Hätte wohl noch schreiben sollen, dass Klugsch... gar nicht erst Antworten sollen! Der Zweck von Fragen dieser Art sind, dass diese Vorurteilsfrei beantwortet werden!

heurekaforyou  17.10.2017, 14:47
@Agginator

Was hast du bei der Antwort nicht verstanden?

Die Grundvoraussetzung ist, dass man die Immobilie selbst bewohnen muss.

Und jeder, der dir dieses Produkt verkauft hat, wird dir das auch deutlich erklärt haben.

So wie du deine Frage formulierst habe ich nicht den Eindruck, dass du dich mit dieser Art der Altersvorsorge intensiv beschäftigt hast.