Steuer: Abgeltungssteuer mit Schuldzionsen verrechnen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt darauf an, für welchen Zweck der Kredit aufgenommen wurde. In diesem Fall ist es eine Baufinanzierung, jedoch ist das noch nicht konkret genug. Man unterscheidet zwischen gewerblichen und privaten Zwecken.

Wird das Finanzierungsobjekt für steuerpflichtige Einnahmen verwendet, wie es etwa bei einer vermieteten Immobilie der Fall wäre, könntest du die Kreditzinsen steuerlich absetzen.

Wenn die Immobilie lediglich für private Zwecke genutzt wird (Selbstnutzung), ist eine steuerliche Absetzung nicht möglich.

Bei Teilnutzung (ein Teil wird vermietet, der andere selbst genutzt) kannst du eben diesen vermieteten Teil steuerlich absetzen.

Hey ! Danke für die schnelle Antwort! Nein, es handelt sich dabei um eine selbstgenutzte ETW. Eigentlich müsste man die rechtmäßigkeit anzweifeln. Es kann ja nicht sein, dass Erträge aus der Baufinanzierung, in diesem Falle der Bausparvertrag, besteuert werden und die Schuldzinsen aus der selbigen nicht angerechnet werden. Wäre ja genauso, als könne ich die Werbungskosten für meinen Beruf nicht absetzen.

@Netzkritiker

Doch ist so. siehe meine Antwort.

SElbst die Zinsen für einen Kredit den man direkt für den Kauf von Aktien eingesetzt hat, sind nicht abzugsfähig.

Gleichzeitig musste ich einen Bausparvertrag (Abgetreten an die Bank) abschließen.

Du Armer, Du musstest ? Du hast nicht frewillig als mündiger Geschäftsfähiger die Verträge unterschrieben ? Du bekamst bei keiner anderen Bank eine Finanzierung und diese eine hat Dir die nicht gemacht ohne Bausparer ? ;-)

Jetzt mal sachlich zurück: Nein, Du kannst die Guthabenzinsen nicht mit den Kreditzinsen verrechnen. Sei doch einfach froh, dass Du paar Zinsen für die Tilgungsbeiträge bekommst, Freistellungsaufträge gibts auch noch. Und die, die Eigentum finanzieren, reizen zu 90% ihre 801 EUR nicht mehr aus, zumindest bei meinen Kunden ;-)

Musste natürlich nicht. War aber damals das beste Angebot. :-)

Ein Abzug von Schuldzinsen im Bereich der Kapitaleinkünfte (also dort wo die Abgeltungssteuer anfällt) ist nicht möglich. § 20 EStG sieht über den Sparerfreibetrag hinaus keinen Abzug von Werbungskosten vor.

Ein Abzug der Schuldzinsen wäre möglich, wenn das finanzierte Objekt vermietet ist. Dann erfolgt der Abzug in der Anlage V zusammen mit den anderen Kosten..

Bei einem selbstgenutzten Objekt kein Abzug der Schuldzinsen.

Hast du denn mehr als 801, bzw. (1602€ bei Verheiraten) an Zinserträgen bei der Bausparkasse? Ansonsten kannst du einen Freistellungsauftrag stellen, bzw. die Zinsen in der Einkommenssteuererklärung wieder holen.

Ein gegenrechnen von Zinsen aus dem Wohnungskauf ist nicht möglich, leider.