wohin mit Fahrräder im Miethaus?

12 Antworten

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/f1/fahrrad.htm ; Häufig enthalten Hausordnungen ein uneingeschränktes Verbot des Abstellens von Fahrrädern auf Vorplätzen, Gängen im Hausflur und Treppen. Eine solche Klausel ist aber jedenfalls dann unwirksam, wenn der Vermieter keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit für Fahrräder schafft. Zulässig ist aber ein in der Hausordnung angeordnetes Verbot keine Fahrräder im Hausflur/Treppenhaus abzustellen (LG Hannover - Urteil v. 17.10. 2005 - 20 S 39/05). Auch die Mitnahme des Fahrrades in die Wohnung ist als vertragsgemäßer Gebrauch anzusehen und zulässig. Im Mietvertrag kann ein Verbot (häufig geschieht dies durch einen Verweis auf die Hausordnung) enthalten sein. Ein solche Verbotsklausel ist aber nur wirksam, wenn es andere zumutbare Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Haus gibt. Entgegen der Hausordnung, die die Benutzung des eigens hergestellten Abstellraumes für Fahrräder der Mieter regelt, kann der Mieter berechtigt sein, ein besonders wertvolles Fahrrad in dem zur Wohnung gehörigen Kellerraum abzustellen. AG Münster, Urteil vom 2. Juni 1993, Az: 7 C 127/93.

Der Entzug eines zur Mitbenutzung (neben anderer Mietern oder dem Vermieter) zur Verfügung gestellten Fahrradkellers kann eine Minderung der Wohnungsmiete rechtfertigen. Nach Ansicht des AG Menden (Urteil v. 7.3.2007 - WM 2007/190) bis zu einer Höhe von 2,5% der Wohnungsmiete (so auch LG Berlin, Urteil v. 4.2.1993, AZ 67 S 176/92). Dieser Wert erscheint angemessen, wobei aber auch die Anzahl der untergestellten Fahrräder berücksicht werden muss.

Schadenersatzanspruch wegen verbotener Eigenmacht der Vermieters: Entfernen von Fahrrädern von Kfz-Einstellplatz des Mieters; Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Mietfahrrad

Hat ein Vermieter Fahrräder, die auf dem vom Mieter gemieteten Kfz-Stellplatz abgestellt waren, entfernt, hat er dem Mieter durch verbotene Eigenmacht den Besitz an den Fahrrädern entzogen und dadurch das Eigentum des Mieters rechtswidrig verletzt. Das Verhalten des Vermieters wird nicht durch ein möglicherweise vertragswidriges Verhalten des Mieters gerechtfertigt. Nach Rückgabe der Fahrräder kann der Mieter als Schaden den Ersatz der Kosten für ein Mietfahrrad verlangen. AG Schöneberg, Urteil vom 17. Juni 1992, Az: 17 C 54/92 Quelle: MM 1992, 319. Der Vermieter kann also nicht einfach zur "Selbsthilfe" greifen und Fahrräder, die falsch abgestellt wurde, eigenmächtig entfernen. Mietrecht 06- 2007 Mietrechtslexikon

albatros  18.08.2010, 19:01

Sehr fleißige, informative, konstruktive und damit hilfreiche Antwort: DH!

Am besten in den Fahrradkeller, so ein solcher zur Verfügung steht. Ansonsten in den zur Wohnung gehörigen Keller. Wenn aus diesen Räumen nämlich entwendet wird, ist im Rahmen bestehender Hausratversicherung nach Neuwert Schadensersatz abgesichert. Vor der Tür, selbst an euinen Fahrradstände gekettet nämlich nicht - außer dann über eine zusätzliche Fahrraddiebstahlversicherung.

weiß ich leider auch nicht, würde mich aber auch interessieren. Wir haben ein ähnliches Problem. Fahrräder stehen in unserem Hof, den sich 2 Mehrfamilienhäuser teilen. Da gibts nen kleinen FAhrradständer und es gibt einen Fahrradschuppen, in den mal allerdings nicht mal mehr reinkommt weil alles komplett vollgestopft ist mit Rädern. Das von mir und das meines Freundes stehn also auch im Hof. Der Vermieter hat jetzt mal angekündigt dass alle Räder die noch gebraucht werden auf die linke Seite gestellt werden sollen, die auf der rechten werden entsorgt. Keine Ahnung offensichtlich is nix dabei rum gekommen. Jetzt hieß es wir sollen nen Zettel mit unsrem Namen drauf ans FAhrrad kleben damit der Vermieter sie zuordnen kann und Räder die nicht mehr genutzt werden ggf. wegwerfen kann. Sie sind wohl aber immernoch nicht zufrieden. Bin gespannt was als nächstes kommt. Einfach wegwerfen darf der Vermieter sie bestimmt nicht, denn es handelt sich ja nicht um sein Eigentum! Ob er einen Platz zum Abstellen zur Verfügung stellen muss, weiß ich leider nicht.

Du musst es dir gefallen lassen, denn ein Vermieter ist nicht verpflichtet Abstellmöglichkeiten für Räder anzubieten!

Entweder Du stellst die Räder in Deine Wohnung,Deinen Keller oder Deinen Speicher!

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietern einen geeigneten Raum oder überdachte Freifläche zur Verfügung zu stellen, die Unbefugten nicht zugänglich ist, andernfalls haftet er bei Diebstahl oder anderen Schäden.

holgerholger  25.08.2015, 19:30

Das wäre wünschenswert, ist aber nicht so.