befristeten abgelaufenen mietvertrag beenden?
will meine wohnung kündigen, da ich ein haus gefunden habe. mietvertrag war befristet auf 3 jahre. beginn war der 1.4.2012, also ist der mietvertrag mit 31.März 2015 abgelaufen.
wohnung ist in einem zweifamilienhaus mit zwei wohnungen, wo ich eine davon gemietet habe. das ganze ist in oö.
EIGENTL. ist mein mietvertrag abgelaufen, bzw. schon länger abgelaufen, ich wohne nun ohne vertrag in dieser wohnung. daher GLAUBE ich das ich jederzeit auf den tag kündigen kann, oder?? andererseits habe ich gelesen, wenn ein befristeter vertrag ausläuft, und der vermieter sich NICHT meldet, wird ein befristeter vertrag automatisch auf drei weitere jahre verlängert, sollte sich nach WEITEREN 3 jahren der vermieter nicht bezüglich darauf melden, wird der mietvertrag automatisch unbefristet. ALLERDINGS soll das in oö nicht für private wohnungen in einem miethaus mit zwei mietwohnungen gelten, anders würde es aussehen, wenn in einem privaten miethaus drei mietwohnungen wären. aber dazu dürfte die dritte wohnung NICHT ein dachboden sein, welcher zur wohnung ohne veränderung der bausubstanz umgestaltet wurde.
fragen: 1) habe ich nun einen automatisch verlängerten befristeten mietvertrag auf drei jahre? 2) darf ich jetzt auch erst nach einem jahr eine kündigung verlangen, oder sofort? 3) muss ich eine kündigungszeit einhalten? (3monate) *
würde gerne so bald als möglich ausziehen!
ps: was noch einfällt: das miethaus ist von den "alten" besitzern auf ihren sohn überschrieben worden, mit dem ich auch noch gar keinen vertrag gemacht habe! mein (abgelaufener?) vertrag bezieht sich nur auf die alten vermieter, welchen das haus nicht mehr gehört.
2 Antworten
1) habe ich nun einen automatisch verlängerten befristeten mietvertrag auf drei jahre?
Wenn im Mietvertrag einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nicht vorsorglich widersprochen wurde hast Du jetzt einen unbefristeten Mietvertrag.
Dieser ist jeder Zeit kündbar. Kündigungsfrist für Mieter 3 Monate.
Mit dem Eigentumsübergang auf den Sohn des (Ex-)Vermieters ist auch der Mietvertrag auf den Sohn übergegangen.
Sprich dieser ist automatisch Dein Vermieter geworden.
Ob der Vermieter privat ist oder nicht und ob das Haus 2 oder mehr Wohnungen ist völlig irrelevant.
Danke für den Hinweis. Da kleine oö habe ich nicht für voll genommen.
Dein Mietvertrag ist keineswegs abgelaufen. Wurde nach Ablauf des befristeten Vertrages kein Folgevertrag schriftlich geschlossen, gilt ein unbefristetes Mietverhältnis ohne schriftlichen Vertrag. Dieser ist nicht zwingend erforderlich.
Da du dort gewohnt hast und auch Miete gezahlt hast, ist das Mietverhältnis jetzt auf der gesetzlichen Mindestbasis geschlossen.
Der Fragende bezieht sich auf Mietverträge in Oberöstereich (oö). Daher könnten andere Bestimmungen gelten als im deutschen Mietrecht.