Fahrradverbot Büro durch Vermieter
Der Vermieter unserer Büroräume hat ein ausnahmsloses Fahrradverbot für das ganze Haus (mehrere Büromietparteien) erlassen. Sprich, sowohl das Abstellen der Räder im Hausflur als auch in den Büroräumen soll damit verhindert werden.
Es steht außerhalb ein einfacher Fahrradständer zur Verfügung, der genutzt werden soll.
Ist das rechtens? Darf der Vermieter die Mitnahme der Räder in das vermietete Büro verbieten?
Zusatzinfos: Der Ständer ist nur ein klassischer Fahrradständer, an dem nur die Vorderräder befestigt werden können. Teure Rennräder, bzw bessere Stadträder sind dort nicht wirklich sicher abschließbar. Außerdem ist der Standort Magdeburg, Platz 4 der dt. Fahrraddiebstahlstatistik.
Nach meiner Information zählt ein Fahrrad zum Hausrat und eine Mitnahme kann, zumindestens bei Wohungen, in die "eigenen" 4 Wände nicht verboten werden.
8 Antworten
Die Büroräume kann der Mieter nutzen wie er es für richtig oder notwendig hält. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Der Vermieter ist verpflichtet, sogenannte Anlehnbügel zu montieren.
(Laut Gemeindesatzung)
Die Gemeindesatzung variiert sicherlich. Gilt dies im Falle Magdeburgs?
Falls ja und bekannt: Link, Seitenangabe o.ä. Nachweis? Würde mir sehr weiterhelfen, da ich bei meiner Suche danach derzeit nichts finde. Vielen Dank.
Es ist zu beachten, dass bei Gewebemietverträgen grundsätzlich wesentlich größere Vertragsfreiheit herrscht als bei Wohnraummieten. Nichtsdestotrotz kann der VM die Mitnahme bzw. das Einbringen von Gegenständen in die Mietsache nicht bzw. nur in dem Maße regulieren, wie dies entweder einzelvertraglich verbindlich festgelegt oder aber durch gesetzgeberische Vorgaben definiert wurde (z.B. bei Gefahrstoffen). Das Abstellen außerhalb der Mietsache kann allerdings jederzeit untersagt werden, und damit ist der VM zumindest bei der Frage des Hausflures im Recht. Sollte allerdings durch den ständigen Transport der Fahrräder durch den Flur zu den Büroeinheiten ein erhöhter Beschädigungsgrad an Fluren und Treppenhäusern auftreten, kann der VM diese Kosten vermutlich (zumindest zum größten Teil) auf alle Parteien umlegen.
flur darf er verbieten da gemeinsames Nutzungsrecht und evtl. auch Fluchtweg/Brandschutz. In den Büroräumen dürft ihr machen was ihr wollt, solange ihr gegen kein Gesetz verstoßt, also auch die Räder mit reinnehmen. die Frage ist, wie das mit der zusätzlichen Verschmutzung vom Flur geegelt werden ann. Selbstverständlich müsst ihr im Büro dafür sorgen, dass Brankschutz/Fluchtwege und all das frei bleibt und für evtl. beschädigungen von Wand/Bodem durch die Fahrräder aufkommen
Das Abstellen der Fahrräder im Hausflur darf der VM verbieten.
In der Mietsache (hier das Büro) dagegen nicht.