Wohin gezahlte Mietkaution in Anlage EÜR für Steuererklärung?
Hallo!
Sitze gerade an der Steuererklärung, insbesondere der Anlage EÜR. Ich miete für meine selbstständige Tätigkeit berufliche Räume als Untermieterin an. Dafür musste ich auch eine Mietkaution zahlen. Meine Frage ist, wo in der Anlage EÜR bei den Betriebsausgaben ich dies angeben muss, irgendwo bei den Raumkosten oder als übrige Betriebsausgabe? Muss ich für die Anlage EÜR Belege zum Nachweis einreichen? Sorry, aber das ist meine 1. Steuererklärung als Selbstständige und meine 2. Steuererklärung überhaupt... Danke für die Hilfe!
2 Antworten
Um Gottes willen... geh bitte zu einem Steuerberater...
Ich bin Steuerfachangestellter und du liegst völlig falsch! 1. Die Mietkaution ist keine Betriebsausgabe, da du das Geld wiederbekommst... 2. Du weist in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung kein Vermögen aus (Das ist in einer Bilanz). Du ermittelst einen Gewinn.
Wenn du die Mietkaution von deinen Betriebsausgaben abziehst und das bei einer Prüfung rauskommt bist du ganz schnell im bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung...
Wenn du bei diesen einfachen sachen schon ins trudeln geräts... such dir bitte Professionelle Hilfe. Der Steuerberater ist zwar nicht ganz günstig, aber erstens bist du damit auf der rechtlich sicheren Seite und zweitens holt der bestimmt viel mehr raus als du es könntest...
Wir machen nicht umsonst unsere Ausbildung und sind ständig auf Seminaren und Weiterbildungen...
Gruß Alex
Bei der ganzen Diskussion fehlen m.E. Belege / belastbare Verweise!
Ich weiß hier auch nicht sicher, was genau gilt. Doch so einfach ist es wohl nicht. Schließlich ist weder sicher, dass das Geld weg ist, noch dass es in ein paar Jahren wieder verfügbar sein wird. Habe deutlich mehr Erfahrung mit Steuererklärungen und bin auch über das gleiche Problem gestolpert.
Es gibt dazu auch andere halbwegs fundierte Meinungen, wie z.B. bei betriebsausgabe de leicht nachzulesen ist, jeweils unter dem Stichwort Mietkaution zu finden.
Umgekehrt ist dann natürlich bei Ende des Mietvertrags eine Einnahme fällig.
Meine Meinung: Ich finde es gut, wenn sich Leute trauen, Ihre Steuer selbst in die Hand zu nehmen. Mit viel-Nachlesen ist das auch o.k., jeder ist lernfähig, und meiner Erfahrung nach haben manchen Fachleute keine Lust oder sehen Ihre Zeit als zu wertvoll an, um sich optimal um die Klienten zu kümmern. Sorry.
Gruß, Achim
PS Das mit der Steuerverkürzung ist durchaus ein Argument, doch wir reden hier hoffentlich nicht von zigtausend Euro und zweitens von keinem endgültigen Stand (wenn jetzt Ausgabe, dann später Einnahme). Ich werde mich mal mit dem Zahlungsempfänger (=Vermieter) dazu abstimmen. Wenn er es als Einnahme sieht, sollte das alles sauber sein.
Meiner Meinung nach sind Mietkautionen in der Ekst-Erklärung nicht absetzbar. Du bekommst die Kaution nach Beendigung des Mitverhältnisses zurück.
Wird ein Teil der Mietkaution bei Auszug wegen von Dir verursachten Mängel einbehalten, kannst du das dann steuerlich geltend machen........
Stimmt....da muss ich Dir Recht geben, hatte das nicht bedacht....
Genau so ist es... Die einbehaltene Mietkaution ist erst bei der Verrechnung mit entstandenen Mängeln Betriebsausgabe...
Ich will die Mietkaution ja auch nicht absetzen. Aber da ich in der Anlage EÜR auch eine Gewinnermittlung durchführen muss, indem ich die Ausgaben von den Einnahmen subtrahiere, gäbe es ein falsches Bild, wenn die Mietkaution nicht bei den Betriebsausgaben auftauchen würde. Dann hätte ich ja geringere Ausgaben und müsste theoretisch ein höheres betriebliches Vermögen aufweisen...