Muß ich als selbständiger alle ausgestellten Rechnungen als Einnahmenachweis beim Finanzamt vorlegen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

du musst die Belege nicht vorlegen, nur 10 Jahre aufbewahren, falls eine Steuer- oder Betriebsprüfung erfolgt . Ansonsten versicherst du miot deiner Unterschrift die Richtigkeit deiner Steuererklärung, das reicht

Vielen Dank, ich denke , daß die Frage damit beantwortet sein sollte !

??

Weder noch. In der Steuererklärung und in der Anlage EÜR werden nur die Summen des WJ eingetragen, keine Einzelbeträge oder Rechnungsnummern etc.

Die Rechnungen selbst sind als Buchführungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren.

Vielen Dank. Ich denke, das hat mir weitergeholfen.

Das ist immer situationsbedingt würde ich sagen. Ich war früher mal Kleinunternehmer und da wollte das Finanzamt die gar nicht sehen. Die EÜR hat da wohl gereicht. Bei höheren Einkommen kann ich mir aber vorstellen, dass die Rechnungen beiliegen müssen. Im Zweifelsfall würde ich es erstmal ohne versuchen - wenn etwas nachgereicht werden muss, dann melden die sich ja bei dir mit diesem Antrag. Da steht dann ja drin, was noch fehlt.

Ich denke auch, daß es so sein sollte. Ich hatte in 2011 und 2010 nur kurzzeitig mal diese Situation und habe es da auch so gehandhabt. Da aber nun in 2012 ich wesentlich mehr Rechnungen und Beleg hatte, bin ich erst mal stutzig geworden, aber ich werde es auch ertst mal so handhaben. Die Rechnungan habe ich ja alle gespeichert und außerdem auch den Kunden ausgestellt. Hohe Umsätze habe ich nicht, liege iommer noch unterhalb der 17500 als Kleinstunternehmen.

Ja, es gilt auch die Aufbewahrungspflicht solcher Unterlagen einzuhalten. Hängt aber immer auch davon ab, welche Rechtsform ausgeübt wird.