Woanders kaufen bei Lieferverzug

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Einen Rechtsanspruch auf den Ersatz der Differenzkosten wenn man bei einem anderen Händler teurer kauft hat man per se zunächst nicht. Allerdings muss der Händler zum dem Preis liefern der vereinbart ist. Im Moment befindet sich der Händler mit Sicherheit bereits in Lieferverzug. Das wäre nun eine Möglichkeit vomn Vertrag zurückzutreten. Ich würde allerdings den Händler nun schriftlich in Verzug setzten, und ihm zur Lieferung eine angemessene Nachfrist von weiteren 4 Wochen setzten. Gleichzeitig würde ich die Ersatzvornahme ankündigen, und ihm mitteilen, dass er im Falle der Nichterfüllung die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung zu tragen hat. Letzteres ist aber meist nur ein Ballon den man loslässt ohne das wirkliche Chancen bestehen zu seinem Geld zu bekommen. Man müsste ja klagen und eine lückenlose Beweiskette bei Gericht vorlegen. Die Beweislast liegt ja vollständig beim Kläger. Auch die, dass wirklich die gleichen Möbel (in ihrer kompletten Art und Beschaffenheit) beim Wettbewerb um den Betrag den ihr erstreiten wollt teurer waren. Dem Grunde nach müsstet ihr die Möbel dann doppelt kaufen um zu beweisen, dass diese identischer Bauuart sind, und nicht nur auf dem Bild gleich aussehen.

ROMAX  09.10.2012, 12:58

das klingt nach juristischem Sachverstand!

DabbelJuh  09.10.2012, 13:01
@ROMAX

eher nach eigener Lebens- und Berufserfahrung. Trotzdem Danke.

kunat 
Fragesteller
 09.10.2012, 13:09

Vielen Dank für die zügigen Antworten.

Eine Frist habe ich dem Händler bereits vor 3 Wochen gesetzt. Hier habe ich mir auch Schadenersatzforderungen vorbehalten. Allerdings nicht explizit mitgeteilt die Möbel anderweitig zu kaufen. Es wurde von meiner Rechtschutzversicherung sogar ein Mediator eingesetzt, der jedoch auch nichts erreicht hat.

Ich denke, ich werde den Schadenersatz wohl nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes durchsetzen können. Das Doofe ist nur ich habe bei meiner Rechtschutzversicherung eine Selbstbeteiligung die annähernd so hoch ist, wie die besagte Kaufdifferenz. Blöd gelaufen...

Die besagten Möbel sind aber tatsächlich die Gleichen, gleicher Name, gleiche Bilder, gleiche Beschreibung.

Danke nochmals an Alle.

Dirk

ROMAX  09.10.2012, 14:46
@kunat

Es ist ja letzten Endes so, dass im Falle einer Klage die verlierende Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen muss. Wenn Dein Fall nun eindeutig für Dich spricht, so würdest Du theoretisch auch nicht auf der SB sitzenbleiben. Eine kompetente Rechtsberatung würde ich vlt schon einziehen, insbesondere, wenn der Mediator nichts erreicht hat. Denn das deutet darauf hin, dass Dein Möbellieferant sich unwillig an einer Lösung zur Schadensminderung zeigt.

Laut meinem Wissensstand steht Dir in der Tat das Recht zu, nach entsprechender formeller Inverzugssetzung des Händlers (Einschreiben Rückschein) mit angemessener Nachfrist und Androhung, vom Vertrag zurückzutreten und denselben Artikel woanders zu kaufen, wobei Du ihn für die Preisdifferenz schadenersatzpflichtig machen würdest, so vorzugehen, wie Du es beschreibst. Allerdings wird sich der Händler winden und freiwillig sicherlich nicht die Preisdifferenz herausrücken. Dann wirst Du rechtlich gegen ihn vorgehen müssen. Ob das nun die Preisdifferenz von 200 Euro wert ist? Auch, wenn er verliert und die Kosten aufgebrummt bekommt, so gehst Du zunächst in Vorleistung für die Anwaltskosten. Aber androhen würde ich es, sowie mir diese rechtlichen Schritte ausdrücklich vorbehalten.

Ich glaube, dass du dem Händler eh erstmal eine angemessene Frist setzen musst. Wenn er die auch versäumt, dann kannst du weitergucken.