Lieferverzug EU Neuwagen! Rechtliche Möglichkeiten?

6 Antworten

Sorry, aber wie kann man in der jetzigen Zeit ca.7 Monate auf einen Neuwagen warten. Ich kenne Händler die liefern dir jeden Neuwagen innerhalb von ca. 4 Wochen. So toll kann dein Traumauto doch nicht sein um so eine lange Lieferzeit zu haben.

Sollte ja auch ursprünglich in 4 Monaten da sein! Jetzt wird es erst im 7. Monat nach der Bestellung PRODUZIERT!

@faithy2010

Schon mal darüber nach gedacht, dass die dich verarschen ?

Die Händler und auch die Hersteller stehen voll mit Fahrzeugen.

EU Händler sichern sich gerade wegen möglichem Lieferverzug durch ihre Geschäftsbedingungen oder entsprechender Vertragsgestaltung ab . Schau mal ins Kleingedruckte , es könnte sein das du erschrecken wirst..

Des Weiteren kommt es drauf an ob das Fahrzeug eventuell in deiner Austattung wirklich ab Werk lieferbar ist odr es die Austattungsvariante wie bestellt so von Hersteller als import oder Reimport überhapt nicht gefertigt werden kann.

Eine rechtsberatung ist hier im Frageforum nicht zulässig, daher empfehle ich erstmal zu recherchieren welche Austattungsvariannten von Hersteller überhapt für welchen Markt ( Unterscheidungen : Nordland Mitteleuropa Südeuropa Asien Nafta ) gefertigt werden.. Da kann die Farbwahl auch schon ein Hinderungsgrund darstellen..

Eu fahrzeuge können auch aiusserhalb der genannten Märkte eingekauft werden da solltest du den Händler ansprechen und um den wagen später auch zugelassen zu bekommen benötigst du auch die EU Zulassungsbescheinigung oder konformitätsbescheinigung heist das glaub ich vom jeweiligen Hersteller für den deutschen Markt..

Beispiel : In Spanien gelten noch immer andere von unseren abweichende Zulassungsvorgaben wie zB. Abgasnachbehandlungssystemen sicherheitssystemen wie Airbag Gurtstraffer uvM denn dort kann man durchaus Fahrzeuge ohne erwerben weil deren Regionales Recht etwas anderst aussieht wie das unsere.. Sowas kann schon zu erheblichen Nachrüstvorgaben und kosten führen und der Händler ist dann in schlechten situation das durchzuführen.. zu müßen..

Du kannst über deinen Anwalt und zu setzende Liefer- Fristen versuchen aus dem Vertrag rauszukommen und woanderst zu kaufen.. Schadensersatz fordern kannst du auch nur wirst du kaum damit durchkommen wenn eventuell die Vertragsgestalltung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulassen.Ich hab da schon die wildesten Formulierungen erlebt die tatsächlich Rechtsgültigkeit hatten.,.. . Da solltest du vorher nochmal genauer durchlesen und diese dem Anwalt auch zukommen lassen..

Viel Erfolg dabei Joachim..

Der Händler hat mir einen einfachen Kaufvertrag zukommen lassen! Dort stehen im Prinzip nur Die Käufer und Verkäufer-Daten drin, sowie die Daten des bestellten Fahrzeuges mit Ausstattungslinie, Farbe und eben die ca. 4 Monate Lieferzeit!

Besondere Vertragsgestalltungen und/oder AGB's sind nicht vorhanden!

Es geht im Grunde "nur" um die ca. 300-500 €, die ich erstattet bekommen möchte, falls ich die dem Käufer meines Gebrauchten nachlassen muss, weil die im KV vereinbarte Km-Leistung nicht eingehalten werden kann!

Auch kann ich natürlich Schadenersatz für die entstandenen Inspektions-und TÜVkosten stellen, da mir diese Kosten für mein aktuelles Auto nochmal neu entstehen werden! Wäre mein Neuwagen rechtzeitig gekommen, hätte das bereits der Käufer übernehmen müssen!

@faithy2010

Ok, ich sehe gerade, der hat AGB's auf seiner Homepage! Diese sind aber sehr sehr kurz gefasst und tatsächlich wie ich auch schon sagte, dass der Lieferverzug automatisch 6 Wochen nach dem genannten unverbindlichen Liefertermin eintritt und Schadenersatz höchstens i.H.v. 5 % des Kaufpreises geltend gemacht werden kann! Soweit sogut, dass wusste ich ja schon!

Kaufvertrag vom 26.06.14, laut Kaufvertrag 4 Monate Lieferzeit! Somit, wenn ich richtig gerechnet habe, besteht ab 08.08.14 Lieferverzug! Und da das Fahrzeug wohl definitiv erst im September produziert wird...!

Also, ich fürchte, das wird so nichts und viel Geld kann eigentlich auch nicht sein, werden diese Dinger doch bis zu 50% unter dem hier üblichen Preis verhökert und der Käufer hat ja auch gar keinen verbindlichen Termin vereinbart, oder?

Das wird ein Fall für den Amtsrichter. Hast hoffentlich ein Rechtsschutzversicherung.

Ein EU-Händler der dich so abspeisst, isr kein seriöser EU-Händler.