Lieferverzug EU Neuwagen! Rechtliche Möglichkeiten?
Hallo zusammen,
ich habe mir im Februar (Kaufvertrag datiert vom 26.02.) einen EU-Neuwagen bestellt. Auf der mobile.de Seite, wo das Fahrzeug angeboten wurde, stand eine Lieferfrist von ca. 3 Monaten, im Kaufvertrag hat der Händler ca. 4 Monate als unverbindlichen Liefertermin eingetragen!
Ich weiß, dass der Händler nach 6 Wochen über dem unverbindlichen Liefertermin in Lieferverzug kommt und ich Schadenersatz (wenn begründet) i.H.v. max. 5% des Kaufpreises geltend machen kann!
Das es sehr wahrscheinlich zu einem Lieferverzug kommen wird, hat mir der Händler frühzeitig signalisiert! Heute hat er mit mitgeteilt, dass er jetzt sagen könne, dass mein Fahrzeug erst im September produziert wird! Angeboten hat er mir alternativ ein (natürlich teureres) Lagerfahrzeug in abweichender Farbe (etc.) oder aber auf mein Fahrzeug zu warten!
Fakt ist: Ich hätte gerne MEIN bestelltes Fahrzeug und keine "Alternative" (schließlich zahle ich auch viel Geld für MEIN Auto)
Im Kaufvertrag war vereinbart, dass der Händler - sollte ich mein aktuelles Fahrzeug nicht selber verkaufen können - für einen Betrag X in Zahlung nimmt! Bereits vor 2 Monaten habe ich mein aktelles Fahrzeug aber für den Preis X + 500 € selber verkauft und mit dem Käufer einen unverb. Liefertermin im KV vereinbart, zu dem ich meinen neuen Wagen in etwa erwartet habe (im KV steht zusäzlich: Fahrzeug wird übergeben, sobald das bestellte Neufahrzeug des VK eingetroffen ist).
Nun fahre ich ca. 1.000 km im Monat und mein aktuelles Fahrzeug wird bei der Übergabe an den Käufer die im KV vereinbarte Laufleistung um mind. 3.000 km überschritten haben! Dafür möchte der Käufer eine Kaufpreisminderung i.H.v 100 €/1.000 km erreichen! Somit würde mir ein finanzieller Nachteil i.H.v. mind. 300 € entstehen. Außerdem entstehen mir Kosten für einen weiteren TÜV/HU Termin meines aktuellen Fahrzeuges, den ich jetzt noch zusätzlich durchführen muss, da das Fahrzeug TÜV-fällig wird!
Wie sind nun meine rechtlichen Möglichkeiten (bitte mit § Angabe aus BGB/HGB, etc.)? Ich möchte eigentlich auf das von mir bestellte Fahrzeug warten und nicht die vom Händler angebotene Alternative nutzen "müssen". Die Mehrkosten für den TÜV/HU Termin werde ich dem Händler sicherlich in Rechnung stellen können, da eine Lieferung 6 Wochen nach Ablauf der im KV vereinbarten 4 Monate nicht möglich sein wird. Kann ich dem Verkäufer auch die Kaupreisminderung des Käufers meines Gebrauchten in Rechnung stellen? Hat der Käufer meines Gebrauchten überhaupt "das Recht", den Kaufvertrag zu mindern, bzw. evtl. sogar den KV zu anulieren, sodass mir ein weiterer Schaden entstehen würde, den ich wieder geltend machen kann?
6 Antworten
Sorry, aber wie kann man in der jetzigen Zeit ca.7 Monate auf einen Neuwagen warten. Ich kenne Händler die liefern dir jeden Neuwagen innerhalb von ca. 4 Wochen. So toll kann dein Traumauto doch nicht sein um so eine lange Lieferzeit zu haben.
Schon mal darüber nach gedacht, dass die dich verarschen ?
Die Händler und auch die Hersteller stehen voll mit Fahrzeugen.
EU Händler sichern sich gerade wegen möglichem Lieferverzug durch ihre Geschäftsbedingungen oder entsprechender Vertragsgestaltung ab . Schau mal ins Kleingedruckte , es könnte sein das du erschrecken wirst..
Des Weiteren kommt es drauf an ob das Fahrzeug eventuell in deiner Austattung wirklich ab Werk lieferbar ist odr es die Austattungsvariante wie bestellt so von Hersteller als import oder Reimport überhapt nicht gefertigt werden kann.
Eine rechtsberatung ist hier im Frageforum nicht zulässig, daher empfehle ich erstmal zu recherchieren welche Austattungsvariannten von Hersteller überhapt für welchen Markt ( Unterscheidungen : Nordland Mitteleuropa Südeuropa Asien Nafta ) gefertigt werden.. Da kann die Farbwahl auch schon ein Hinderungsgrund darstellen..
Eu fahrzeuge können auch aiusserhalb der genannten Märkte eingekauft werden da solltest du den Händler ansprechen und um den wagen später auch zugelassen zu bekommen benötigst du auch die EU Zulassungsbescheinigung oder konformitätsbescheinigung heist das glaub ich vom jeweiligen Hersteller für den deutschen Markt..
Beispiel : In Spanien gelten noch immer andere von unseren abweichende Zulassungsvorgaben wie zB. Abgasnachbehandlungssystemen sicherheitssystemen wie Airbag Gurtstraffer uvM denn dort kann man durchaus Fahrzeuge ohne erwerben weil deren Regionales Recht etwas anderst aussieht wie das unsere.. Sowas kann schon zu erheblichen Nachrüstvorgaben und kosten führen und der Händler ist dann in schlechten situation das durchzuführen.. zu müßen..
Du kannst über deinen Anwalt und zu setzende Liefer- Fristen versuchen aus dem Vertrag rauszukommen und woanderst zu kaufen.. Schadensersatz fordern kannst du auch nur wirst du kaum damit durchkommen wenn eventuell die Vertragsgestalltung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulassen.Ich hab da schon die wildesten Formulierungen erlebt die tatsächlich Rechtsgültigkeit hatten.,.. . Da solltest du vorher nochmal genauer durchlesen und diese dem Anwalt auch zukommen lassen..
Viel Erfolg dabei Joachim..
Der Händler hat mir einen einfachen Kaufvertrag zukommen lassen! Dort stehen im Prinzip nur Die Käufer und Verkäufer-Daten drin, sowie die Daten des bestellten Fahrzeuges mit Ausstattungslinie, Farbe und eben die ca. 4 Monate Lieferzeit!
Besondere Vertragsgestalltungen und/oder AGB's sind nicht vorhanden!
Es geht im Grunde "nur" um die ca. 300-500 €, die ich erstattet bekommen möchte, falls ich die dem Käufer meines Gebrauchten nachlassen muss, weil die im KV vereinbarte Km-Leistung nicht eingehalten werden kann!
Auch kann ich natürlich Schadenersatz für die entstandenen Inspektions-und TÜVkosten stellen, da mir diese Kosten für mein aktuelles Auto nochmal neu entstehen werden! Wäre mein Neuwagen rechtzeitig gekommen, hätte das bereits der Käufer übernehmen müssen!
Ok, ich sehe gerade, der hat AGB's auf seiner Homepage! Diese sind aber sehr sehr kurz gefasst und tatsächlich wie ich auch schon sagte, dass der Lieferverzug automatisch 6 Wochen nach dem genannten unverbindlichen Liefertermin eintritt und Schadenersatz höchstens i.H.v. 5 % des Kaufpreises geltend gemacht werden kann! Soweit sogut, dass wusste ich ja schon!
Kaufvertrag vom 26.06.14, laut Kaufvertrag 4 Monate Lieferzeit! Somit, wenn ich richtig gerechnet habe, besteht ab 08.08.14 Lieferverzug! Und da das Fahrzeug wohl definitiv erst im September produziert wird...!
Also, ich fürchte, das wird so nichts und viel Geld kann eigentlich auch nicht sein, werden diese Dinger doch bis zu 50% unter dem hier üblichen Preis verhökert und der Käufer hat ja auch gar keinen verbindlichen Termin vereinbart, oder?
Das wird ein Fall für den Amtsrichter. Hast hoffentlich ein Rechtsschutzversicherung.
Ein EU-Händler der dich so abspeisst, isr kein seriöser EU-Händler.
Sollte ja auch ursprünglich in 4 Monaten da sein! Jetzt wird es erst im 7. Monat nach der Bestellung PRODUZIERT!