Küche lieferungs verspätetet sich wegen Händler was hab ich für rechte?

4 Antworten

Niemand ausser Dir hat den unterschriebenen Vertrag mit den "kleingedruckten" Bedingungen vorliegen. Lese ihn durch und telefoniere je nach dem, mit dem Möbelhaus, Deinem Vertragspartner.....

steht verbindlicher Liefertermin..werde wohl einen Gutschein für das Möbelhaus raushandeln..

denke eine verzugsentschädigung würde das Möbelhaus teurer zu stande kommen.

@User17384

dummerweise hast Du auf meine Antwort geschrieben ca. KW 12 ...

das ist ein UNVERBINDLICHER Liefertermin ....

Verbindlich wäre, wenn ein genauer Tag angegeben wäre .....

Es beschreibt einen Zeitraum von 7 Tagen.. Was länger als 27.03 brauch ist Verzögerung ..

@User17384

steht wo?

Quelle!!

(wirst Du nämlich NICHT finden ........)

Ich zitiere dich mal selbst:


"Aber ja da steht Liefertermin : ca. KW12 /2016..."


Das ist keine verbindliche Angabe, sondern eine ungefähre. Da bist du gut beraten die 150,- zu nehmen die dir geboten werden. Mehr wirst du sicher nicht raushandeln können.

Einen Anwalt musst du übrigens auch selbst bezahlen. Es sei denn, die Sache ginge vor Gericht, und du gewinnst den Prozess ... Probieren kannst du das natürlich ... ;-)

Ganz ehrlich: Warte zwei Wochen länger und stress dich nicht mit solchen Sachen. Kostet nur Nerven ...

Mein Kochfeld kam auch 10 Tage später! Jetzt ises da und alles ist gut. Wegen sowas stress ich mich echt nicht.


1. Rechtsschutz ohne SB die Zahlen alles.
2. kein Stress siehe dank Punkt 1.
3. kann man das mit Ihrem nicht vergleichen.
4. würd ich mir für 2-3 Wochen die E Geräte leihen wär ich sicher über die 150 Euro..

Ich werd einen Gutschein raushabenden oder einen Schrank meiner Wahl bis 500 Euro ich brauch zufällig noch einen

@User17384

Wenn du nen 500€ Gutschein bekommst dann nimm ihn.

@Rosswurscht

vergiß es, Person ist beratungsressistent .....

Unverbindlicher Liefertermin heißt unverbindlich .....

aber für Fragestellerin ist der Termin ja genau bestimmt .....

@wurzlsepp668

Da haste wohl recht ... ich geh mir jetzt was kochen ;-)

Du kannst noch nicht zurück treten.

Was dir bleibt ist, die Lieferung anzumahnen mit einer Frist. Wenn die verstreicht, wäre das möglich.

Allerdings ist dir ja bis jetzt kaum ein Schaden entstanden.

wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart?

im Kaufvertrag steht meistens nur Lieferung KW xx ....

und das ist ein UNverbindlicher Liefertermin

Ja steht deswegen frag ich... das Möbelhaus bietet mir 150Euro entschädigung...meiner Meinung nach zu wenig für bis zu 3 Wochen länger warten... ich überlege mir einen Gutschein ausstellen zu lassen für 500Euro damit ich bei dem im Laden shoppen kann ist wohl für beiderseite das beste

@User17384

das Möbelhaus ist noch nicht mal verpflichet, eine Entschädigung zu zahlen ....

Du kannst schon 500 € fordern ...

dann kann es durchaus passieren, dass Du keinerlei Entschädigung mehr bekommst ........


und es steht tatsächlich ein VERBINDLICHER Termin drin?

ich habe bisher in den Kaufverträgen bei den Möbelhäusern noch NIE einen verbindlichen Termin gesehen ....

das Möbelhaus kauft die Teile zu, wenn hier jemand nicht liefern kann ....

@wurzlsepp668

Am besten Frag ich lieber wieder einen Anwalt dafür hat man ja Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung.  Aber ja da steht Liefertermin : ca. KW12 /2016...das heißt die haben einen Zeitraum von 7tagen in dennen die Küche kommen  kann..es geht um das Möbelhaus ROL..R   steht nichts weiteres drinne...die sind also somit verplfichtet entschädigung zu leisten meiner Meinung nach...und da würde sich sicher so ein Gutschein noch dennen am besten anbieten.

@User17384

woher nimmst Du die Erkenntnis, dass die bei Lieferung ca. KW 12 einen Zeitrahmen von 7 Tagen haben?

steht wo?

wäre mir neu ....

und den Anwalt bezahlts Du selber, ist Dir klar?

Die Kosten wird das Möbelhaus keinesfalls übernehmen ...

und woher soll das Möbelhaus verpflichtet sein, Entschädigung zu zahlen?

bitte um Quellen!

Du bist nämlich komplett auf dem Holzweg ......

1. Rechtsschutz ohne SB!!!

2. KW12/2016 ist am 27.03.2016 zu Ende alles was nach 27.03 ist, ist Verzögerung !

Würde ich mir für die 3 Wochen E Geräte leihen würd ich locker über die 150 Euro kommen..

@User17384

Wünsche Dir viel Spaß in der Auseinandersetzung mit dem Möbelhaus .....

und Du schreibst doch selber. CA KW 12

aber wenn ich die Sachlage meinem Monitor erzähle versteht der das schneller ....

Ich kann natürlich nochmal eine ordentliche Mahnung schreiben mit angemessener Frist und komplett zurücktreten.. Da die Küche 12.000 Kostet könnt ich die sogar auf Schadensersatz verklagen der Differenz .. Ich hat schonmal so ein Problem mit Händler

@User17384

nochmal:

Du wirst vor keinem Gericht Recht bekommen, da es sich um einen UNVERBINDLICHEN Liefertermin handelt ....

geh schon mal davon aus, dass Du bei dem Möbelhaus auf die rote Liste kommst ....

ich bin jetzt weg, hat eh keinen Sinn, Dir etwas zu erklären, da Du ja eh alles besser weißt ....