Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht?

7 Antworten

Ja das ist sogar im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 4 im verankert und gehört zum Kernbereich der deutschen Verfassung:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Auch kann man den Satz mit dem Nicht positivismus oder dem gemäßigten positivismus in Verbindung bringen. Das ist eine Rechtswissenschaftliche Theorie. Demnach sind Normen, die unerträglich gegen die Gerechtigkeit gehen, oder gar nicht mehr das Ziel der Gerechtigket haben kein Recht. Die Theorien sind umstritten und werden von deutschen Gerichten nicht mehr verfolgt, da der Zweck durch Artikel 1 und Artikel 20 i.v.m. Artikel 79 Absatz 3 schon gesichert ist.

Den oben erwähnten Artikel 20 Absatz 4 ist übrigens ultima ratio.

Genaue Bedeutung: Wenn etwas ungerecht wird ist es eine notwendige Handlung sich zu wehren

dennis51100  06.01.2018, 11:33

Ach so und noch zu der Frage bezüglich Deutschland würd ich mal sagen es ist nicht so weil es hier eigentlich nichts schwerwiegendes gibt das so unfassbar ungerecht ist dass man Widerstand leisten muss

Nordan  06.01.2018, 11:52
@dennis51100

das sehe ich komplett anders. Es gibt hier Massenhaft Gründe warum man aufstehen sollte. Aber wir Deutschen sind zu faul und zu bequem. Wir beklagen und lieber, und gehen zur Tagesordnung über. Mamma Merkel wirds schon richten(oder hinrichten, je nachdem)

dennis51100  06.01.2018, 15:21

Da reden wir glaube ich nicht vom selben Deutschland 😂
Jede Nation hat Fehler aber gerade Deutschland hat keinen schwerwiegenden Grund der uns alle so sehr schadet/schaden könnte dass man gegen die deutsche Regierung o.ä. etwas unternehmen sollte

Wenn du Unrecht erfährst oder mitbekommst, dann ist es deine Pflicht dagegen aufzunehmen, dich zur Wehr zu setzen.

Politisch ist es in Deutschland so, dass es von verschiedenen Positionen verschieden aufgefasst werden kann.

Ich könnte mir zum Beispiel denken, dass die AfD der Meinung ist, dass es in der Politik "Unrecht" gibt. (Hier z.B. Flüchtlinge, Islamisierung etc. Die üblichen Parolen halt) . Diese Partei könnte es also als ihre Pflicht ansehen, sich gegen dieses "Unrecht" zur Wehr zu setzen.

Ein ähnliches Beispiel ist hier Hitler und der Hermann-Mythos.

Ein anderes Beispiel ist, wenn du merkst, dass du von jemandem Ungerecht behandelt wirst, dass du dann aufstehst und dich für deine Rechte einsetzt.

(Natürlich in angemessenem Maße und im Rahmen des Gesetzes.

Das hier ist jetzt Mal das, was ich da hineininterpretiere.

Es geht hier um moralische Werte. Dieser Satz ist richtig, aber nur solange die Mittel auch angemessen sind.

In dem Augenblick , wo ich bestimme wo und wann etwas Unrecht ist, haben wir Faustrecht.

Wir Deutschen sind Weltmeister darin uns zu beklagen über tatsächliche oder vermeintliche Ungerechtigkeit. Und die Lösung der Deutschen sieht oft so aus , das man dann auf noch kleiner tritt, denn als gute Untertanen , würden wir uns ja nie gegen die Obigkeit Auflehnen.

Diese Art von Gerechtigkeit- ist nicht das was gemeint ist.

Gerechtigkeit zu schaffen ist ein gordischer Knoten, den man nur mit Verstand lösen kann und nicht mit den Schwert. Daher gibt es auch niemals einfach Antworten. Allen gerecht zu werden ist fast unmöglich.

Es gibt einen satz der für mich noch wichtiger ist wie der in der Frage:

Behandle andere so wie Du selber behandelt werden möchtest.

Dann fallen schon mal viele Stammtischlösungen unter den Tisch.

In Deutschland ist die Justiz nicht unabhängig.  Es besteht eine Weisungsbefugnis des Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft kann deshalb nicht frei ermitteln oder eine Klage von sich aus Fallen lassen – sie ist Erfüllungsgehilfe der Politik.

Und so kann die Politik entweder alles abbügeln was ihre Schaden zufügen könnte (mehr als 1000 Anzeigen gegen Merkel) oder andersherum die unliebsamen Nestbeschmutzer mundtot und rechtelos machen, indem sie diese auf Kosten des Steuerzahlers mit Klagen überhäuft.

Selbst wenn diese Klagen später nicht erfolgreich sein werden, stellen sie doch eine Bestraffung des ungehorsamen Bürgers dar, der sich dieser Klagen nur mit existenzbedrohenden, nervenaufreibenden und teuren anwaltspflichtigen Gegenreaktionen entziehen kann.

Die deutsche Justiz arbeitete nach diesem Muster schon in der DDR und im 3. Reich. Sie will ganz offensichtlich an diesem Konzept festhalten.

Hinzu kommen noch Grenzüberschreitungen in den eigenen Reihen, für die es keine objektive Behörde gibt, die dieser Praxis Einhalt gebieten könnte.

Ihre Verstöße sind systembedingt. Solange die Justiz und die Ermittlungsbehörden in ihrem eigenen Saft schmoren, gegen sich selbst ermitteln müssten und sich selbst aus dem Sumpf ziehen müssten, wird es immer wieder Justizskandale aufgrund von Grenzüberschreitungen in den eigenen Reihen geben, die nicht in den Griff zu bekommen sind.

Es wird immer wieder zu so genannten „Einzelfällen“ kommen, in denen sich die Ermittlungsbehörden bei ihren Ermittlungen selbst behindern, wie z.B. im Fall „Mollath“ oder im Fall „Oury Jalloh“, bei dem der Justizbedienstete, der auf die Mordsituation im Polizeigewahrsam hinwies, mit einer Verleumdungsklage der Justizbehörden dazu gebracht wurde, seine Strafanzeigen zurückzunehmen.

vgl.hierzu: https://behoerdenstress.de/justiz-skandal-fall-oury/

In Italien und Russland hat die Politik aus den Bestrebungen der Justiz, einen eigenen Staat im Staat zu bilden, gelernt.

Sie bildeten Sondereinheiten, die auch nicht vor den Ermittlungsbehörden halt machen müssen und ohne Anmeldung und Genehmigung durch die betroffenen Behörden – auch gegen deren Protest - eingreifen und ermitteln dürfen.

Bei uns sind derartige Ermittlungen politisch nicht gewollt. Es wird die Parole vertreten, dass es sich bei den Mitarbeitern der Justiz per se um Gutmenschen handelt, die keiner Kontrolle bedürfen.

Angesichts der gegenteiligen Erfahrungen vieler Bürger, sehen diese die Justiz als einen suspekten Bereich an, mit dem sie nichts zu tun haben wollen und mit dem sie sich auf keinen Fall identifizieren wollen.

Die in dem Satz „Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ postulierte Pflicht zur Gegenwehr manifestiert sich bei diesen Bürgern in einer Verweigerungshaltung und einem respektvollen Abstand zur Justiz.

Sie sehen ihre schlimmsten Befürchtungen bestätigt durch Insiderinformation, wie der des Richters Frank Fahsel, der aufgrund seiner jahrelangen Erfahrungen als Richter am Landgericht Stuttgart zu folgender Einschätzung gelangte:

Richter Fahsel hatte während seiner Dienstzeit zahlreiche organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen durch die Justiz erlebt, „gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“ Er hat „viele Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation.“

In seinem Ruhestand empfindet er einen tiefen Ekel vor ‚seinesgleichen‘.“

Zitiert aus Süddeutscher Zeitung von 8.4.2008