Wer hat Erfahrung mit zu unrecht erhaltenes Kindergeld?


15.04.2020, 20:27

Kurze Ergänzung- wären die auch mit einer Ratenzahlung einverstanden und zählt es zu einer Straftat da im net mal so mal so steht der eine sagt ach ist nicht schlimm man muss es nur zurück zahlen und der andere sagt man kann angezeigt werden wegen betrug

4 Antworten

Das wird zurückgefordert.

Bahar33196 
Fragesteller
 15.04.2020, 13:24

Natürlich muss das zurückgezahlt werden. Das ganze läuft über meine Mutter ich bin 24 Jahre alt und ausgezogen habe damals kindergeld beantragt bzgl. Einer Ausbildung jedoch wusste ich tatsächlich nicht das ich das abmelden muss. Ich dachte das ich das Automatisch bekomme bis ich noch 25 bin. Nun habe ich ein schreiben an die Familienkasse gestern abgeschickt wo ich die Situation geschildert habe und denen mitteilen wollte das ich nächsten Monat 25 bin und schon längst nicht mehr in der Ausbildung. Heute habe ich mal spontan im internet recherchiert und ein schock mir steht das garnicht mehr zu. Jetzt habe ich Angst um meine Mutter das ihr ein Straftat oder betrug wegen Steuer zugetraut wird, vllt. auch mir. Schade das sowas echt passieren musste da ich keineswegs darüber informiert war. Im internet schreibt der eine so der andere so wer weiß wie lange es dauert bis wir eine Rückmeldung bekommen. Deshalb wollte ich wissen ob jemand ähnliche erfahrungen gemacht hat. Lg

TreudoofeTomate  15.04.2020, 13:31
@Bahar33196 § 16 BKGG Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

  1. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 3 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 10 Absatz 1 auf Verlangen nicht die leistungserheblichen Tatsachen angibt oder Beweisurkunden vorlegt,
  2. entgegen § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen für Bildung und Teilhabe erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt oder
  3. entgegen § 10 Absatz 2 oder Absatz 3 auf Verlangen eine Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausstellt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

(3) ...

Da deine Mutter die kindergeldberechtigte Person ist, wird sie den Bußgeldbescheid wegen des Verstoßes gegen die Mitteilungspflichten bekommen.

Nebenbei bemerkt, sowohl im Kindergeldantrag als auch dem Abzweigungsantrag und auf dem Kindergeldbescheid wird man über seine Mitteilungspflichten belehrt.

...bitte um genaue Antworten bzw. Erfahrungen, da im Net absolut gar nichts Konkretes darüber zu finden ist...

Hallo Bahar33196,

dann hast du leider noch nicht das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 38 gelesen, welches da lautet:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Recht, Kindergeld)

Hallo

Ich habe ähnliches mal von Bekannten mitbekommen. Ob sie Strafe/Bußgeld zahlen mussten weiß ich nicht, aber die durften es in Raten zurück zahlen.

Bahar33196 
Fragesteller
 15.04.2020, 13:49

Oh das hat mich schonmal beruhigt das geld kann ich nähmlich nicht auf einmal bezahlen. Ist es denn möglich das Sie die mal fragen falls da noch kontakt ist. Lg

siola55  15.04.2020, 20:31
@Bahar33196

Und wieso machst du dich nicht einfach bei der zuständigen Familienkasse schlau oder in deren "Merkblatt Kindergeld"?😉?

Emal24  15.04.2020, 13:56

Tut mir leid Kontakt habe ich nicht mehr.

Was genau willst du denn dazu wissen? Das muss natürlich zurückgezahlt werden...

Bahar33196 
Fragesteller
 15.04.2020, 13:23

Natürlich muss das zurückgezahlt werden. Das ganze läuft über meine Mutter ich bin 24 Jahre alt und ausgezogen habe damals kindergeld beantragt bzgl. Einer Ausbildung jedoch wusste ich tatsächlich nicht das ich das abmelden muss. Ich dachte das ich das Automatisch bekomme bis ich noch 25 bin. Nun habe ich ein schreiben an die Familienkasse gestern abgeschickt wo ich die Situation geschildert habe und denen mitteilen wollte das ich nächsten Monat 25 bin und schon längst nicht mehr in der Ausbildung. Heute habe ich mal spontan im internet recherchiert und ein schock mir steht das garnicht mehr zu. Jetzt habe ich Angst um meine Mutter das ihr ein Straftat oder betrug wegen Steuer zugetraut wird, vllt. auch mir. Schade das sowas echt passieren musste da ich keineswegs darüber informiert war. Im internet schreibt der eine so der andere so wer weiß wie lange es dauert bis wir eine Rückmeldung bekommen. Deshalb wollte ich wissen ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Lg

Bitterkraut  15.04.2020, 13:31
@Bahar33196

Es ist deine Pflicht, dich zu informieren. Und die Kasse zu informieren.