Richter - Wie wird man Richter?
Wie wird man Richter in Deutschland?
Man muss Jura studieren. Und Staatsexamen machen. Ich weiß auch, dass ein Notar auch eine Befähigung zum Richteramt erhalten kann.
Wie ist denn jetzt eigentlich der genaue Werdegang eines Richters? Sodass man sich sicher sein kann, dass wenn ich den Werdegang verfolge & gut bin, auf jeden Fall eine Chance hätte Richter zu werden.
7 Antworten
Einen sicheren Weg-gerade für diesen job- gibt es nicht. Jura muss erfolgreich absolviert werden und das mit zwei erfolgreichen staatsexamina. Durchschnittlich fordern die Bundesländer 7 und 8 punkt in den staatsexamina.
Sei dir durchaus bewusst. Staatsanwälte und Richter werden die wenigsten jurastudenten. Die meisten werden Rechtsanwalt
Alternativen sind das duale Studium zum diplom rechtspfleger im gehobenen Dienst. Beispielsweise, welches ich absolviere. Hier kann man sich danach zum amtsanwalt Fortbilden, der ähnlich wie ein Staatsanwalt vor dem einzelrichter - strafrichter- oder in manchen Bundesländern vor dem Schöffengericht auftreten kann
Ich weiß auch, dass ein Notar auch eine Befähigung zum Richteramt erhalten kann.
Jeder mit zwei Staatsexamen hat die Befähigung zum Richteramt.
Formal musst du lediglich Jura studieren mit anschließendem Referendariat und den entsprechenden Prüfungen. Dann hast du das 1. und 2. Staatsexamen und kannst theoretisch Richter werden. Die notentechnischen Voraussetzungen wurden in vielen Bundesländern in den letzten Jahren abgesenkt, aber sind immer noch relativ hoch. Dazu kommt natürlich noch das reguläre Einstellungsverfahren.
Jeder, der Jura studiert hat und das zweite Staatsexamen bestanden hat, hat die Befähigung zum Richteramt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Juristenausbildung_in_Deutschland
Jurastudium, erstes Staatsexamen, Referendariat, zweite Staatsexamen, dann hat man die Befähigung zum Richteramt.
Das zweite sollte mit Prädikat sein, sonst sieht es mit einer Anstellung in der Justiz oder allgemein im öffentlichen Dienst schlecht aus.
Außerhalb von Baden-Württemberg setzte eine Bestellung zum Notar, meines Wissens, immer schon die Befähigung zum Richteramt voraus.
Im württembergischen Teil von Baden-Württemberg hatten wir Staatsnotare. Das waren Beamte in einer besonderen Laufbahn, im badischen Landesteil gab es Amtsnotare, dass waren Richter mit notariellen Aufgaben.
Du hast es schon richtig gesagt: Studium und anschließend 1. und 2. Staatsexamen! Wenn du die mit guten Noten abschließt, kannst du dich dann auf entsprechende Stellen bewerben