Wo mache ich mein Führerschein als Doppelstaatsbürger?

4 Antworten

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Du kannst ihn nur in dem Staat rechtmäßig erwerben, in dem du deinen ordentlichen Wohnsitz hast.

In deinem Fall also in der Schweiz.

Viele Grüße

Michael

Also zumindestens in Deutschland gilt, du darfst deinen Führerschein nur dort machen wo du wohnst.

Ich wohne z.b. in Hamburg und darf auch nur hier meinen Führerschein machen.

Wenn Du in Deutschland keinen Wohnsitz hast, musst Du die Fahrerlaubnis in der Schweiz erwerben.