Fahren mit einem syrischen internationalen Führerschein in Deutschland erlaubt?

7 Antworten

Nein. Wenn du länger als 12 Monate deinen Wohnsitz .de  hast -> Umschreiben des Führerscheins notwendig. 

U.U. werden bei dir noch Fahrstunden in .de verlangt - oder das du die praktische Prüfung ablegst. Die Führerscheinstelle von deinem Landkreis/deiner Stadt wird dich diesbezüglich informieren. Vorab ein Link zu einer Seite mit Informationen:

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php

Wenn du ohne gültige Fahrerlaubnis fährst: § 21 StVG

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Soweit ich mich erinnere sind "internationale Führerscheine" nur 1 Jahr lang gültig. 

Wenn Du in einem Land in Europa wohnst, musst Du Deinen ausländischen Führerschein innerhalb von einem Jahr, nach der Anmeldung, in einen lokalen (EU-) Führerschein umtauschen sonst darfst Du nicht mehr in dem Land in dem Du wohnst, mit dem Führerschein fahren.

Sehr wahrscheinlich wirst Du Deinen ausländischen Führerschein, nach einem Jahr auch nicht mehr gegen einen EU Führerschein austauschen, weil er ja nicht mehr gültig ist. 

Du kannst höchstens bei der zuständigen Behörde darum bitten, dass sie das ausnahmsweise trotzdem noch umtauschen ... aber ich glaube eher, dass die das nicht machen werden.

Der Internationale Führerschein gilt für dich grundsätzlich gar nicht, wenn du dauerhaft in Deutschland wohnst. Er ist nur für Aufenthalte von bis zu sechs Monaten gedacht.

Du durftest hier also sechs Monate fahren. Wenn du jetzt fährst, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und strafbar.

Du kannst den Führerschein aber noch umschreiben lassen, und zwar so lange, wie er nach syrischem Recht gültig ist.

nach 12 Monaten muss der Führerschein in Deutschland beantragt werden. Du kannst deinen Führerschein bei jeder Behörde umschreiben lassen. Langsam solltest du dies aber mal wissen, so nach 3 Jahren in Deutschland...

Dann kriegst Du natürlich ein Fahrverbot.

Wenn Du schon drei Jahre bei uns lebst, solltest Du Dich allmählich mit unseren Gepflogenheiten und unserer Rechtsordnung vertraut gemacht haben.