Wo kann man parksünder (Polizei) (Ordnungsamt) melden?

4 Antworten

Da Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten keine eilbedürftigen Sachlagen darstellen, ist für die Anzeige solcher nur das Ordnungsamt zuständig.

Auch die Polizei darf nicht gegen die StVO verstoßen. Schon gar nicht um sich Essen zu holen. Die Polizei hat bezüglich Ihrer Einsätze Sonderregelungen was die StVO angeht. Die Mittagspause zählt nict dazu.

Also meldest du den Verstoß der Polizei beim Ordnungsamt.

Den Verstoß durch das Ordnungsamt meldest du auch dort. Natürlich nicht bei den Kollegen die den Verstoß begangen haben. Nein, wende dich direkt an den zuständigen Sachgebietsleiter oder noch besser direkt an den Amtsleiter.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht vielleicht beim Vorgesetzten / Polizeipräsidium.

Wenn die dadurch gegen Polizeiverordnung z.B. verstoßen haben.

Autonummer und Uhrzeit darin vielleicht einbauen.

Polizei und Ordnungsamt sind zwei unterschiedliche Behörden.

Du kannst also die Polizei, wenn sie falsch parkt, beim Ordnungsamt melden.

tiaa0ne 
Fragesteller
 14.07.2016, 01:59

Bist du dir sicher ? 

MrMiles  14.07.2016, 02:04
@tiaa0ne

Ja

Einfach gesagt:

Das Ordnungsamt kümmert sich um "Ordnungswiedrigkeiten", also Falschparker, Ruhestörung etc.

Die Polizei kümmert sich um "Straftaten", also Diebstahl, Gewaltverbrechen etc.

Manche Städte und Kommunen haben allerdings nicht immer beides, bzw. oft gibt es eine sogenannten "Stadtpolizei", die aber letztlich das Ordnungsamt vertritt.

Du erkennst es z.B. an der Ausrüstung - Stadtpolizisten/Ordnungsamt trägt keine Waffen. Die dürfen auch niemanden verhalften oder anderen Vollzug leisten - dafür muss dann die Polizei kommen.

PissedOfGengar  14.07.2016, 08:07
@MrMiles

Nur halb richtig. In fast allen Gefahrenabwehrgesetzen der Bundesländer sind als Sicherheitsbehörde zunächst IMMER die Ordnungsämter zuständig.

Die Polizei handelt nur in sog. Eilzuständigkeit.

Das trifft immer dann zu wenn eine Sachlage für das Ordnungsamt zu gefährlich wäre, oder das Ordnungsamt nicht schnell genug eingreifen kann (z.B. außerhalb der Dienstzeiten).

Beispiel: Wenn in deiner Gemeinde täglich von 12 - 14 Uhr Ruhepflicht herrscht, und jemand Mittwochs um 13 Uhr diese Ruhe mit sehr lauter Musik stört, ist erstmal das Ordnungsamt zuständig. Passiert das Ganze aber auf einem Sonntag, an dem das Ordnungsamt ja geschlosen ist, dann ist die Polizei zuständig.

Bei bewaffneten Raubüberfällen ist direkt die Polizei zuständig, da die Ordnungsämter weder das richtige Personal, noch die notwendige Ausrüstung haben dort sicher einzugreifen.

Ich würde mich erst garnicht über solcherlei "Dinge" aufregen oder öffentlich beschweren. Warum juckt es Dich daher derart ? 

Bist Du womöglich ein "Denunziant"  mit zu viel Zeit ? ( also nur aus Langeweile oder / und Selbsterfahrung ganz genau schauen, was andere machen ? )

Das ist nur eine Meinung nebst Vermutung meinerseits auf Deine dahingehend gestellte Frage.

Was juckt es den Baum, welcher Büffel sich an ihm schubbert...? ( mal im übertragenen Sinne )