Wo informiere ich mich welche Gelder mir mit 19/Schüler zustehen wenn ich ausziehe?

6 Antworten

Als Schüler hast Du erstmal Anspruch darauf, daß Deine Eltern Dir Dein Kindergeld weiterleiten, dafür kannst Du einen Abzweigungsantrag stellen.

Ansonsten hast Du generell einen Anspruch auf Unterhalt von Deinen Eltern, allerdings bieten Dir diese den ja als Naturalunterhalt in ihrer Wohnung.

Um einen Anspruch auf Barunterhalt zu haben, musst Du nachweisen, daß es Dir nicht zuzumuten ist, weiter zu Hause zu wohnen.

Wenn du einfach nur zu Deinem Freund ziehst, weil Du da lieber wohnst als zu Hause, ist das zwar verständlich, aber begründet keinen Unterhaltsanspruch.

Deine Schule liegt so weit vom Elternhaus entfernt, dass du umziehen musst? Dann kannst du Schülerbafög beantragen.

Ansonsten darfst du die Eltern fragen ob sie dich finanziell unterstützen möchten. Denn wenn sie dich nicht raus geschmissen haben, dann können sie dir auch Zuhause Kost und Logis anbieten. Eine eigene Wohnung müssen sie dir nicht finanzieren... Dann bleibt max. das Kindergeld. Da kannst du einen Abzweigungsantrag stellen dem entsprochen wird oder nicht oder die Eltern leiten es an dich weiter.

Vielleicht kommt noch Wohngeld in Frage... Aber das war es dann auch schon.

Staatliche Unterstützung bekommst du in der Regel nicht.

Mama und Papa fragen, ob sie Dich finanziell unterstützen, denn vom Amt bekommst Du nichts. Du musst erst einmal eine Ausbildung machen und mindestens zwölf Monate am Stück gearbeitet haben, bevor das Amt Dich unterstützt. Nebenjob zählt nicht.

Kindergeld und einen weitern Nebenjob annehmen, damit Du Dir die Wohnung mit Deinem Freund leisten kannst.

Außerdem verdient Dein Freund doch, also sparsam leben, dann klappt das auch mit dem zusammen ziehen.

In aller erster Linie bist Du für deinen Unterhalt verantwortlich. Nur im Falle von Ausbildung müssen deine Eltern Unterhalt leisten. Deine Eltern sollten dir das Kindergeld weitergeben.

Sollte das für deine Eltern nicht möglich sein, gibt es für Schüler maximal noch Schüler Bafög. In Ausnahmefällen wird auch Jugendhilfe oder Arbeitslosengeld 2 gezahlt.

da wirds nicht viele Gelder geben.. du bist Schüler, hast keine abgeschlossene Ausbildung.. in erster Linie sind deine Eltern für dich zuständig wenn du mit 19 ausziehen möchtest