Nebenjob auf 450 Euro Basis Eltern Hartz 4?

4 Antworten

Ich hoffe doch das ist gemeldet !

Dir steht dein voller Lohn zu,denn diesen bekommst du vom AG - ( Arbeitgeber ) nur wird dieser dann nach Abzug von Freibeträgen auf deinen Bedarf angerechnet und von den Leistungen abgezogen die deine Eltern für dich bekommen.

Diese Kürzung musst du dann aus deinem Einkommen deinen Eltern wieder geben,denn sonst fehlt es dann an Geld dich weiter wie bisher zu versorgen.

Dir stehen auf dein Brutto erst mal deine 100 € Grundfreibetrag zu,von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Dann werden diese Freibeträge addiert,theoretisch von deinem Netto abgezogen,dass was du auf dein Konto bekommst und dazu wird dann dein Kindergeld addiert,ergibt dann das gesamte anrechenbare Einkommen und das wird auf deinen Bedarf angerechnet und von deinen Leistungen abgezogen.

Dein Kindergeld dürfte ja schon berücksichtigt worden sein,wenn du jetzt 450 € Brutto verdienst und das auch auf dein Konto bekommst,dann stehen dir erst mal die 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 350 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch mal 20 %,also 70 € dazu.

Es würden dir dann also von deinen 450 € Einkommen 170 € Freibetrag für dich bleiben und 280 € wäre dein anrechenbares Einkommen,dass würde deinen Eltern von deinen Leistungen gekürzt und du musst es ihnen dann wieder geben,also bleiben dir am Ende diese 170 € für dich.

Du kannst aber in den Schulferien pro Jahr in bis zu 4 Wochen bis zu 1200 € zusätzlich dazu verdienen,ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Dankeschön für die ausführliche Antwort.
Ich weiss jetzt bescheid :)

Dir wird nichts abgezogen. Da du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, wird dein Verdienst als Einkommen angerechnet. Davon hast du einen Freibetrag von ca. 100 €. Der Rest wird angerechnet, d. h. deine Eltern bekommen weniger Geld für dich, da du dich ja z. T. selbst versorgen kannst. Den Betrag, den deine Eltern weniger bekommen, kannst du ihnen mit deinem Einkommen ausgleichen.


Danke für deine Antwort habe aber eine Frage "Davon hast du einen Freibetrag von ca. 100 €" was bedeutet das genau ich habe das schon öfter gelesen aber nie wirklich verstanden bedeutet das das die von den 450 Euro 100 abziehen und dann die 350 für mich bleiben?

@AF200

Nein, umgekehrt! Du darfst den Freibetrag von ca. 100 € behalten, der Rest wird angerechnet.

Also heißt das ich bekomme von den 450 Euro nur 100 Euro?

@AF200

Du bekommst zunächst mal deine 450 €! Im Gegenzug bekommen deine Eltern ca.300 € weniger (den genauen Betrag weiß ich jetzt nicht), da ihr in einer Bedarfgemeinschaft lebt. Wenn du dann diesen Betrag deinen Eltern ausgleichst, hast du noch ca.100 € zur Verfügung.

Ich weiß ja nicht, ob deine Eltern so einfach auf 350 € verzichten können und dir den Gesamtbetrag überlassen.


Wenn Du ein Einkommen von 450 Euro pro Monat erzielst, so wird das ALG II für die Bedarfsgemeinschaft um 280 Euro gesenkt werden. Dieses Geld musst Du dann von Deinem Lohn in die Haushaltskasse einzahlen.

Die Anrechnung sieht hier folgendermassen aus :

 - Grund-Freibetrag = 100 Euro ( die hast Du als Mehraufwandsentschädigung )

 - Einkommen [ - ] Freibetrag [ × ] 80% [ = ] Anrechnungsbetrag der Leistungsminderung ( bei 450 Euro Einkommen ergibt das eine Minderung um 280 Euro )

Damit hättest Du unterm Strich 170 Euro Taschengeld .

 

Die können nichts von deinem Gehalt abziehen. Sie könnten höchstens deine Leistungen kürzen, da du aber keine Leistung beziehst geht das schlecht.

Die Eltern beziehen Leistungen für ihn, da sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Somit werden die Leistungen, die die Eltern für ihn erhalten, gekürzt.

@glaubeesnicht

Das war aber nicht die Frage. Er wollte wissen ob er etwas abgezogen bekommt.

@Pucky99

Ich habe ihm auch geschrieben, daß ihm nichts abgezogen wird, sondern den Eltern die Leistungen gekürzt werden, die sie für ihn erhalten. Lies nochmals genau nach, was ich in meiner Antwort geschrieben habe!