Wo Heirat angeben, Steuererklärung?

7 Antworten

Du kannst natürlich nur zurück bekommen was du bezahlt hast.

Habt ihr denn eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben?

Wenn du mit dem Bescheid nicht klar kommst, kannst du vorsorglich innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen und dich dann von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfsverein beraten lassen.

Auch beim Finanzamt ist man verpflichtet, dir den Steuerbescheid zu erläutern.

Helmuthk  17.04.2014, 13:21

Hast Du in der letzten Zeit mal einen Einkommensteuerbescheid gesehen?

Dann könntest Du in der Rechtsbehelfsbelehrung nachlesen, dass gegen den Einkommensteuerbescheid der Einspruch gegeben ist.

Leider wieder mal eine verkehrte Antwort!

Es ist wirklich toll. was so alles "im Netz" steht.

Habt Ihr Eure Einkommensteuererklärung tatsächlich noch auf die altmodische Weise auf Papier abgegeben und voller Vorfreude auf den Steuerbescheid gewartet?

Dann seid Ihr noch einige von den wenigen Unverbesserlichen, die nicht ein Steuerprogramm nutzen und vorher selbst die Steuer ausrechnen.

Und ein Hinweis, ohne Eure Zahlen zu kennen: Bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 gibt es immer eine geringere Erstattung als bei der Kombination 4 -4.

Barnold  17.04.2014, 15:08
Bei der Steuerklassenkombination 3 und 5 gibt es immer eine geringere Erstattung als bei der Kombination 4 -4.

unter Umständen sogar keine Erstattung.

Das Hochzeitsdatum kann in den Mantelbogen eingetragen werden. Wenn Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben werden sie auch gemeinsam veranlagt. Ausschlaggebend ist also das zu versteuernde Einkommen, welches aus den Einkünften beider Ehegatten hervorgeht. Dies wird gemäß der Splittingtabelle besteuert.

Im Netz steht überall, das andere angeblich 4000€ zurückbekommen haben

Je höher das Einkommensgefälle zwischen beiden Ehepartern ist desto mehr wirkt sich das Ehegattensplitting aus, da Ehepaare stets so veranlagt werden, als hätte jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet.

Du weißt nicht welche Werbungskosten, Sonderausgaben, Verlustvorträge und außergewöhnlichen Belastungen andere Leute hatten. Daher gib nicht viel auf deren Gewäsch, schon gar nicht ohne den Steuerbescheid gesehen zu haben.

Es kommt immer darauf an wie hoch deine einküfte waren, wie viel lohnsteuer/soli/kist du gezahlt hast und wie viel du an werbungskosten/sonderausgaben/außergewöhnlichen belastunden/vorsorgeaufwendungen usw. Geltend machen kannst. Wenn du verheiratet bist ist es ratsam eine gemeinsame steuererklärung abzugeben, das hochzeitsdatum ist dann auf dem Mantelbogen Seite 1 einzutragen und die Zusammenveranlagung ist zu wählen.

Wenn du dich von einem steuerberater beraten lässt würdest du mit sicherheit ein besseres ergebnis haben

Wenn ihr über Elster.de

die Erklärung abgibt, muss man vorne nur beide Namen eintragen und im Feld verheiratet seit: das Datum. das übernehmen die Finanzbeamten dann so.

Ist also ganz einfach.

Die Höhe der Erstattung richtet sich einfach danach, wie weit sich die Eink+nfte unterscheiden, von den beiden Eheleuten.

für 4.000,- muss einer schon den Haushalt machen udn dr andere 60.000,- brutto haben.