Kann man bei Heirat auch noch die Unterstützung bedürftiger Personen absetzen?

3 Antworten

BIS zur Heirat selbstverständlich, wenn sich an den Verhältnissen zu vorher nichts geändert hat.

Das mit dem Splitting von ...ersterschnee ist völliger nonsens.

Es gibt tatsächlich solche kleinen Lücken in den Gesetzen, da aber die Fälle so sehr selten sind, bei denen das zutrifft, sieht der Gesetzgeber keinen Regelungsbedarf.

Nein, weil Du ja für das ganze Jahr das Ehegattensplitting bekommst (sofern Ihr zusammenveranlagt werdet).