Kann man bei Heirat auch noch die Unterstützung bedürftiger Personen absetzen?
Ich habe im Oktober 2009 meine langjährige Lebensgefährtin geheiratet. Wir haben zusammen 2 Kinder (2 und 5 Jahre) und wohnen zusammen. Meine damalige Lebensgefährtin (und jetzige Frau) befindet sich seit der Geburt des 1. Kindes im Mutterschutz. Aufgrund der eheähnlichen Gemeinschaft und einem Kind unter 3 Jahren konnte ich bei der Steuererklärung unter 'Unterstützung Bedürftiger' meine Lebensgefährtin mit 7680,-€ absetzen. Ich habe durch die Hochzeit seit Nov. die Lohnsteuerklasse 3, sie 5 (hat kein Einkommen). Durch die Hochzeit im Okt. wird ja für das ganze Jahr die neue Lohnsteuerklasse 3 (vorher 1 ) angenommen.
Meine Frage: Kann ich trotzdem die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (also meine Lebensgefährten bis zur Hochzeit) absetzen?
3 Antworten
BIS zur Heirat selbstverständlich, wenn sich an den Verhältnissen zu vorher nichts geändert hat.
Das mit dem Splitting von ...ersterschnee ist völliger nonsens.
Es gibt tatsächlich solche kleinen Lücken in den Gesetzen, da aber die Fälle so sehr selten sind, bei denen das zutrifft, sieht der Gesetzgeber keinen Regelungsbedarf.
Nein, weil Du ja für das ganze Jahr das Ehegattensplitting bekommst (sofern Ihr zusammenveranlagt werdet).
So was Spezielles würde ich in einem Steuer-Forum fragen,
Beispiele: www.klicktipps.de/foren.php#finanzen_steuer