Steuererklärung nach Hauskauf und Hochzeit?

2 Antworten

Der Hauskauf ist steuerlich relativ belanglos, wenn ihr dort selbst einzieht. Nur die haushaltsnahen Dienstleistungen, sofern unbar bezahlt, wären abzugsfähig.

Ihr könnt ja im Steuerprogramm ausrechnen was günstiger ist gemeinsame oder Einzelveranlagung.

Bei der Steuererklärung empfiehlt sich die gemeinsame Veranlagung. Nachteile entstehen nur, wenn einer von Euch massiv Steuern hinterzieht und erwischt werden könnte. Dann wäre eine Getrenntveranlagung sinnvoller.

Das Ehegattensplitting addiert die beiden Gehälter und berechnet die Steuer für jeweils den halben Betrag. Dank Steuerprogression ist dann die Steuer niedriger, wenn Ihr unterschiedlich viel verdient.

Beim Hauskauf kann man nur 20% anfallender Handwerkleistungen samt Anfahrtskosten absetzen (max. 1200,- €), wenn man das Haus anschließend selbst nutzt und nicht vermietet.

Ich nutze die SteuerSparErklärung als Software. Damit kann ich auch ältere Steuerfälle mit der passenden Programmversion für das Jahr nachbearbeiten, Daten aus den Vorjahren direkt übernehmen und habe ein paar nützliche Kontrollen auf Fehler und ein paar Tipps dazu.

Die Software ist nicht perfekt, ich halte sie aber für brauchbar.

Grundsätzlich ist es nicht so, dass eine Zusammenveranlagung per se günstiger ist. Dazu wissen wir zu wenig über den Fall. in den allermeisten Fällen ist es so.

Ob ein Ehepartner Steuern hinterzieht oder nicht, hat auf den Fall keine Auswirkungen. Die Zeiten der Sippenhaft sind zumindest in Deutschland vorbei.

Des weiteren gibt es noch haushaltsnahe Dienstleistungen in bestimmten Fällen.

Beim Steuerprogramm werden die Daten der Ehefrau mit angehängt und in eine Steuererklärung eingetragen. i.d.R. bekommt Ihr dann eine neue Steuer-Nr.