Steuererklärung bei Umzug und Kirchenaustritt?
Moin,
wie funzt das: Ich bin Mitte 2015 aus der Kirche ausgetreten. Muss ich im Steuerbescheid 2015 dann noch meine damalige Religion (RK) angeben oder nicht?
2016 bin ich nun umgezogen. Muss ich die Erklärung für 2015 dann beim Finanzamt meines damaligen Wohnsitzes abgeben?
Grüße und Thx
3 Antworten
keine Religionszugehörigkeit
Abgabe beim neuen Wohnsitzfinanzamt
zuständig ist das Finanzamt, welches für Deinen jetzigen Wohnsitz zuständig ist.
die Kirchensteuer ist natürlcih bis Mai anzugeben, die Kirchensteuer wird vom Finanzamt entsprechent umgerechnet
Es geht um die Angabe der Religionszugehörigkeit, wenn man in der Mitte des Jahres ausgetreten ist
Ich bin auch Mitte 2015 ausgetreten und habe sie nicht angegeben.
Die sehen doch auf deinem Einkommenssteuerbescheid, wieviel du in 2015 noch gezahlt hast.