Wie ein Erbe in der Steuererklärung angeben und richtig versteuern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er muß den Erwerb innerhalb von 3 Monaten dem zuständigem Finanzamt melden melden und bekommt einen Steuerbescheid, sofern sein Freibetrag mit Anfall des Erbes und weiteren lebzeitiger Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre durch den gleichen Erblasser überschritten wurde.

Formular zum Ausfüllen am PC, ggf. auf bundeslandspezifischem Vordruck, unter: http://www.amtsvordrucke.de/forms/a29d9159835ee9756a2b0ee59a44a663.pdf

G imager761

Eine Erbschaft gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Lediglich die Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn das Geld angelegt worden ist. Allerdings sollte Dein Freund sich Gedanken darüber machen, ob er eine Erbschaftsteuererklärung abgeben sollte. Dabei kommt es aber auf den Verwandtschaftsgrad des Erblassers und die Höhe der Erbschaft an. Möglicherweise wird der Freibetrag nicht überschritten.

Der Vermögenserwerb an sich wäre dennoch anzeigenpflichtig: § 30 (1) ErbStG :-O

@imager761

Deshalb hatte ich auch geschrieben, dass er sich Gedanken machen sollte.

Aufgrund des Erbscheines, der dem Finanzamt vom Gericht übermittelt wird, wirst Du aufgefordert eine Steuererklärung für die Erbschaft abzugeben. Das kommt automatisch und man muß sich nicht danach drängeln. Das Finanzamt kann aber auch darauf verzichten, wenn es erkennt, dass da nicht s zu holen ist (wegen der Freibeträge).

Abwarten Tee trinken, nicht unnötig vorpreschen.

Das übersieht die bußgeldbewehrte Anzeigepflicht innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Anfalls von Vermögenserwerb durch eine Erbschaft, ggf. i. V. m. bereits erfolgten Schenkungen an das FA und wäre da kein guter Rat :-(

@imager761

Dann lies mal dort:

Nun ist es zwar so, dass jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Vorgang vom Erwerber binnen einer Frist von 3 Monaten dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen ist, doch ergeben sich dabei keine Sanktionen, wenn Sie das nicht tun, weil das Finanzamt über das Standesamt Kenntnis vom Erbfall erhält. Sie erhalten dann eine Erbschaftsteuererklärung und Sie müssen diese selbst dann ausfüllen, wenn Sie der Meinung sind, dass beim Erbfall nichts übrig geblieben ist.

Wo steht das was von Bußgeld, das Gegenteil ist der Fall, es entstehen keine Sanktionen.

Diese ERbe ist Einkommen und muss als solches angegeben werden und das FA entscheidet ob dafür Steuern fällig sind oder nicht. Ansonsten ist Ärger vorprogrammiert und dann wird es erst recht teuer.

Einfachste Lösung: Beim zuständigen Finanzamt anrufen.