Riester rente aufgelöst in Steuererklärung angeben?

1 Antwort

Hallo thehealthyman,

es kommt hier auf das Abschlussjahr deiner Riester-Rente an.

Steuern musstest du innerhalb der Ansparphase nicht zahlen, da die Besteuerung erst bei der Auszahlung nachgeholt wird.

Bei der Kündigung einer Riester-Rente, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde und bei der keine Altersvorsorgezulagen und Sonderausgaben auf die gezahlten Beiträge bzw. berücksichtigt wurden, sind die Gewinne (rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen) zu versteuern. Bei einer schädlichen Verwendung (zum Beispiel einer Kündigung) müssen die geflossenen Zulagen und Sonderausgaben an das Finanzamt bzw. an die ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zurückgezahlt werden.

Durch das Finanzamt werden dann:
• 25,0 % Abgeltungssteuer
• 5,5 % Solidaritätszuschlag
• ggf. Kirchensteuer
einbehalten.

Im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung hast du dann die Möglichkeit, eine Neuberechnung der Steuerpflicht zu beantragen. Befindet sich die Höhe deines persönlichen Steuersatzes unter der Höhe des zum Abzug gebrachten Steuersatzes, kann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern erfolgen.

Hatte deine Riester-Rente zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung bereits eine Laufzeit von 12 Jahren oder länger, wäre die Auszahlung steuerfrei.

Handelt es sich bei deinem Vertrag um eine Riester-Rente, bei der keine Zulagen und Sonderausgaben berücksichtigt wurden, und ist war Versicherung ab dem 01.01.2005 abgeschlossen, so wäre die Differenz aus Versicherungssumme und eingezahlten Beiträgen zu versteuern. Diese Summe wird dann mit der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer versteuert.

Bestand die Riester-Rente zum Zeitpunkt der Kapitalzahlung bereits mindestens 12 Jahre und warst du zu diesem Zeitpunkt mindestens 62 Jahre alt (wurde die Riester-Rente vor 2012 abgeschlossen, 60 Jahre) wäre die Differenz aus Versicherungssumme und gezahlten Beiträgen lediglich zur Hälfte zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren).

Über die Einkommensteuererklärung kannst du dann eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuern bzw. eine Neuberechnung der Steuern anhand deines persönlichen Steuersatzes zum Zeitpunkt der Auszahlung beantragen. Hierfür hast du auch die Bescheinigung bzw. das Schreiben von der Versicherung bei Kündigung erhalten.

Ich hoffe diese Information hilft dir weiter.

Viele Grüße
Christina vom Allianz Hilft Team.