Steuer auf Bargeld als Alternative zum Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Hallo,
bei mir steht in Kürze eine Scheidung an.
Ich möchte meiner Frau als Alternative zum gesetzlichen Versorgungsausgleich (Rente) lieber Bargeld in Form einer Einmalzahlung anbieten.
D.h anstatt dass meine Frau von mir Rentenpunkte für die Zeit unserer Ehe (15 Jahre) gutgeschrieben bekommt (die mir dann fehlen) würde ich sie gerne mit Bargeld abfinden.
Meine Frau ist grundsätzlich dazu bereit, meine aber dass sie dieses Bargeld, das sie statt dem gesetzlichen Versorgungsausgleich erhalten würde, dann versteuern müsste.
Meine Frage wären:
Ist das richtig, wäre so eine Einmalzahlung\Abfindung im Rahmen einer Scheidung für meine Frau steuerpflichtig?
Und falls ja, würde es dann so zu versteuern sein wie ein normales Einkommen ? (Aktuell zahlt meine Frau keine Steuern da sie nicht berufstätig ist)
Danke
4 Antworten
Das geht schon deshalb nicht, weil dann deine Frau u. U. im Rentenalter auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Das Procedere für den Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt.
Man kann da auch nicht einfach mit einem Privatvertrag etwas anderes vereinbaren.
Du kannst aber nach der Durchführung, dein Rentenkonto durch eine Einzahlung bei der RV wieder auf den alten Stand bringen.
Ist der Verzicht denn überhaupt möglich? Nur weil du es gerne möchtest und deine Ex-Frau auch einverstanden ist, kann es oft trotzdem nicht gemacht werden.
Wenn sie niedrige Rentenanwartschaft hat (weil sie z.B. nicht gearbeitet hat wegen der Kinder), dann kann sie nicht darauf verzichten. Denn dann würde sie im Rentenalter Sozialgelder beanspruchen. Das wird auch sehr genau gerüft.
Beispiel: Die Ehe dauerte 18 Jahre, der Ehemann war immer berufstätig, während de Ehefrau die meiste Zeit der Ehe Hausfrau war und die beiden Kinder betreute. In einem solchen Fall hat der Ehemann die vollen Rentenanwartschaften, während die Ehefrau nur sehr geringe Rentenansprüche hat. Im Alter kann sie deshalb von ihrer Rente allein nicht leben. Da sie infolge der Scheidung nach dem Tod ihres Ex-Manns auch keine Witwenrente bekommt, ist sie dringend auf den Versorgungsausgleich angewiesen. Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich würde deshalb vom Gericht als sittenwidrig und damit unwirksam eingestuft.
Danke für die Info.
Wir wollen den Verzicht auf den gesetzlichen Versorgungsausgleich in einer notariell beglaubigten Scheidungsfolgevereinbarung regeln.
Der Notar hat den Entwurf auch bereits gelesen und dieser Regelung nicht widersprochen.
Heisst dass dann, dass meine Frau und ich das zwar per Notar so regeln können - das Gericht das aber dennoch als sittenwidrig einstufen würde?
Das wäre ein Vertrag "zu lasten Dritter" hier der Allgemeinheit. Schon deswegen wäre er sittenwidrig und würde auch von der Sozialbehörde nicht anerkannt
Dem Notar ist das doch egal. Er beurkundet ja nur "euren Willen" und schreibt euch eine Rechnung
@FragerHH Ein Notar kennt nicht unbedingt die Sozialgesetze und auch nicht das Rentenkonto deiner Frau. Er beglaubigt nur einen Vertrag, den ihr ihm vorlegt. Dafür bekommt er Geld.
Die Scheidungsfolgesachen sind praktisch alle ohne steuerliche Auswirkungen, weil es sich um reine Vermögensauseinandersetzungen handelt.
Somit ist auch eine Abfindungszahlung nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen, obwohl eine Rente später ja der Einkommensteuer unterliegt.
Nein, es fallen keine Steuern an: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/abfindung-fuer-verzicht-auf-versorgungsausgleich-nicht-steuerbar_166_278226.html
Was genau könnte denn dagegen sprechen?