Mutter fährt in das Auto vom Sohn - Trägt die Versicherung die Kosten?

9 Antworten

"Wann zahlt die Haftpflichtversicherung innerhalb der Familie?

In der Regel sichern sich Familien, die gemeinsam in einem Haushalt leben, über eine einzelne Familienhaftpflicht ab. Das Gleiche gilt für Paare, die sich bei der privaten Haftpflichtversicherung eine Police teilen. In Anbetracht der Tatsache, dass Familienmitglieder oder Partner in derartigen Fällen über ein und denselben Vertrag versichert sind, übernimmt die Haftpflichtversicherung keine Schäden, die sich die einzelnen Personen gegenseitig zufügen. Denn rechtlich gesehen ist der Versicherungsnehmer Verursacher und Geschädigter zugleich. Da die gesetzliche Haftpflicht bei eigenen Schäden nicht greift, zahlen die Haftpflichtversicherungen auch grundsätzlich nicht an Mitversicherte."

Quelle: http://www.haftpflicht-wissen.de/zahlt-die-haftpflicht-innerhalb-der-familie.html

Also ich bin Haftpflicht versichert bei einer anderen Versicherung als meine Eltern... Bin schon aus der Ausbildung

@Tobogo

Die Privathaftpflichtversicherung regelt bei Schäden mit einem KfZ überhaupt nichts.

Schwierigkeiten wird es nicht geben, da die Situation sehr klar ist. Den Schaden am Agila zahlt dessen Vollkaskoversicherung. Den Schaden am Corsa müsste zwar die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen - da hier aber Schädiger(in) und Geschädigte identisch sind, handelt es sich um einen Eigenschaden, der nicht reguliert wird. Hier hätte nur eine Vollkaskoversicherung für den Corsa helfen können.

Ich denke mir, dass die Haftpflichtversicherung für die Schäden an "deinem" Corsa nicht greifen wird, da der Wagen auf deine Mutter zugelassen und versichert ist. Hier sind Verursacher und Geschädigter die gleiche Person. Die Schäden am Agila wird aber vermutlich die Vollkaskoversicherung deiner Mutter übernehmen.

Hallo Tobogo, lass das dies Die Versicherung entscheiden ,bzw deren Agenten ,bevor Du falsche Schlüsse ziehst.Aber eins ,Eine Delle in der Tür ist kein Totalschaden .Das kann nur eine Werkstattbesichtigung oder ein Fachkundiger abschätzen ,ob da noch andere tragende Teile in Mitleidenschaft gezogen wurden . N.G.

Da Unfallverursacher und Geschädigter ein und dieselbe Person sind, wird die Versicherung diese Regulierung höchstwahrscheinlich ablehnen. Du kannst zwar mal nachfragen, aber ich bezweifle einen positiven Bescheid.