Wird sich das Iwan Mal ändern?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

2 Antworten

Du meinst das BGB?

Das Ändert sich eigentlich permanent, so wie die meisten anderen Gesetzeswerke auch. Manchmal wird an einer stelle etwas verändert und an einer anderen etwas übersehen, was eigentlich auch geändert werden müsste und dann stimmt das Gesetz nicht mehr ganz.

Die aktuelle Regelung im BGB zur Vaterschaft finde ich persönlich eigentlich sehr passend. Was möchtest du daran ändern?

Laila321 
Fragesteller
 09.01.2022, 21:20

Ich würde einfach nur die Pflicht des man sagen muss wer der Vater ist weg machen

spelman  09.01.2022, 21:25
@Laila321

Dann soll es aber auch keine staatliche Unterstützung geben. Denn genau darum geht es, dass der Vater sich nicht vor seinen Verpflichtungen drücken kann.

BeviBaby  09.01.2022, 21:28
@Laila321

Man muss soweit ich weiß nicht sagen wer der Vater ist bzw. kann auch sagen der Vater ist unbekannt (wenn man nicht grade verheiratet ist). Dann könnte es aber mit finanzieller Unterstützung problematisch werden: Doch solange man darauf verzichten kann ist doch alles in Ordnung...

Also, was heißt in Ordnung. Du verbaust dem Kind damit Zugang zu seiner Abstammung und das findet das Kind sicher auch nicht allzu toll, wenn es dann mal in ein Alter kommt, in dem das für es wichtig ist.

Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass man den Namen des Erzeugers sagen muss.

Laila321 
Fragesteller
 09.01.2022, 21:18

Doch es ist sogar eine Straftat wenn man's mit bewusst nicht macht

mondfaenger  09.01.2022, 21:18
@Laila321

Nein, ist es nicht.

jalvi  09.01.2022, 21:29
@Laila321

Wie sollen die denn nachweisen dass du zum Zeitpunkt der Geburt wüsstest wer der Vater ist?

ArturoVega  09.01.2022, 21:29
@Laila321

Es ist nur dann strafbar wenn du für dieses Kind staatliche Unterstützung kassieren möchtest...und das dann auch zu Recht ;-)

Ranzino  09.01.2022, 21:25

das Kind hat ein Recht auf Wissen seiner Abstammung und das gilt auch gegen die eigene Mutter.
letzendlich verweigert die Mutter dem Kind mit Koppschütteln seine Unterhaltsrechte.