Wird mir in diesem Schreiben gesagt, dass mir das Kindergeld noch nachgezahlt wird?

Brief - (Kindergeld, Nachzahlung)

4 Antworten

Da du für diesen genannten Zeitraum Sozialleistungen in voller Höhe bezogen hast,obwohl dir vorrangig Kindergeld zustand,dass dann auf deinen Bedarf angerechnet worden wäre,also von deinen Leistungen abgezogen würde,hat das Jobcenter bei der Familienkasse ( Kindergeld ) einen Antrag auf Erstattung gestellt !

Sie haben bzw.überweisen dann dein dir zustehendes Kindergeld an das Jobcenter,weil diese für dich in Vorleistung gegangen sind,du wirst dann nur die genannten 20 € überwiesen bekommen,dass ist der Rest der nach der Verrechnung übrig bleibt.

du bekommst nur 20 euro da das amt dir die 1110 euro im genannten zeitraum vorgeschossen hat. die kindergeldstelle zahlt dem amt ihren vorschuss, du bekommst noch 20 euro.

nein, die steht das Geld insgesamt nicht zu, da die Sozialhilfeverwaltung einen Erstattungsanspruch von € 1110 geltend gemacht, da sie für diesen Betrag in Vorleistung gegangen sind.

Du erhältst nur die überschüssigen € 20

Ich verstehe nicht, wo sie in Vorleistung gegangen sind. Könntest du mir das erklären?

@LupusReview

Da die Sozialhilfeverwaltung € 1100 beansprucht, hast du oder deine Familie im Zeitraum August 2015 bis Jan 2016 vermutlich Hartz 4 bezogen. Da bei dieser Leistung das Kindergeld mit einbezogen wird, bekommst du es nicht ausbezahlt, sondern das Amt hat einen Anspruch drauf. Dir bleiben lediglich € 20 übrig

Wenn ich den Bescheid richtig verstehe hast Du in dem genannten Zeitraum Hartz4-Leistungen bezogen.

Nach dem Gesetz ist das Dir zustehende Kindergeld auf die Hartz4-Leistungen anzurechen und zwar in Höhe von 1.110,00 Euro. Deshalb bekommst Du nur 20,00 Euro ausgezahlt, alles andere geht an das Amt.

Tut mir leid für Dich.