kann ein betreuer kindergeld beantragen

3 Antworten

Wenn er zu diesem Zeitpunkt noch sein Betreuer war und das Kindergeld ihm rechtlich zugestanden hat,du es aber nicht beantragt hast,dann darf er das !

Hat er jetzt keinen Betreuer mehr,also nur dich,dann kannst du als Mutter das Kindergeld selber beantragen und auf dein Konto überweisen lassen. Denn dann darf es nicht bei deinem Kind angerechnet werden,wenn es dieses nicht selber auf sein Konto bekommt oder du es ihm nachweislich zukommen lässt.

Ich gehe hier mal davon aus,dass dein Sohn schon über 25 ist und eine schwere Behinderung hat,so das er seinen Lebensunterhalt nicht selber sichern kann und Leistungen nach dem SGB - Xll vom Sozialamt bekommt und diese Behinderung vor dem 25 Lebensjahr eingetreten ist.

Würdest du aber selber Sozialleistungen bekommen,dann würde es ja egal sein wer das Kindergeld bekommt,denn dann würde es auf deinen Bedarf angerechnet.

hallo isomatte,viel dank für die antwort. also mein sohn ist jetzt schon 43 hat einen GDB von 100%,lebt bei mir,ich bin seine betreuerin seit nun einem Jahr. Ich bekomme keine sozialleistungen,sondern altersrente. ich habe nun Kindergeld beantragt,hoffe dass ich da durchkomme. ich finde es trotzdem komisch,wenn der betreuer das kindergeld beantragt hat,das kindergeld müsste doch lebenslang bezahlt werden,aber mein sohn bekommt gar kein kindergeld. im schreiben von damals hies es: kindergeldnachzahlung in höhe von ca.4000.-wurde aufs konto meines sohnes überwiesen, jedoch haben wir nie einen zahlungseingang bekommen,noch fließt Kindergeld.alles sehr dubios. aber bevor ich verdächtigungen auf stelle, muss ich beiweise finden ,alles sehr verwaschen .lg maggie

@maggie1952

Dein Sohn bekommt doch sicher eine Rente,diese wird aber mit dem Kindergeld seinen Bedarf ja nicht decken,deshalb wird er sicher noch Grundsicherung vom Sozialamt bekommen !

Es kann also durchaus sein,dass das Kindergeld und somit die Nachzahlung direkt ans Sozialamt ging bzw.geht,weil diese ja praktisch in Vorleistung gegangen sind und dein Sohn seine aufstockende Grundsicherung voll vom Sozialamt bekommt.

Dann könnte das Sozialamt eine Erstattung bei der Familienkasse beantragt haben und sie haben diese Nachzahlung direkt von der Familienkasse bekommen,aber dann hätte man euch schriftlich darüber informieren müssen.

Ein gesetzlicher Betreuer darf so ziemlich alles. Jedenfalls bei Menschen, die allein aus Krankheitsgründen nicht mehr selber ausreichend für sich sorgen können. Also wird es bei deinem Sohn nicht viel anders sein. Sicher wird das Kindergeld auch auf die Grundsicherung angerechnet.

danke schon mal,ich dachte wenn die eltern noch leben,müssen es die eltern beantragen ,hm mein sohn hat aber nie was von dem kindergeld gesehen und nichts erhalten

@maggie1952

dann würde ich den Betreuer mal fragen, wo es bleibt. Es gibt nämlich auch bei denen sone und solche, wie der Berliner sagt. Bei alten Menschen haben sie jedenfalls beinahe unbeschränkte Vollmachten. Nächste Verwandte bleiben außen vor. Das geht bis zum Hausverkauf, gesamtes Vermögen verwalten usw. Allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt noch bei der zu betreuenden Perso,

Kindergeld können Pflegeeltern, Vormunde (gesetzl. bestellte Betreuer) od. Kinder (unter best. Voraussetzungen) selber beantragen. Bekommt der Sohn Grundsicherung, ist jedes Einkommen zu berücksichtigen, darunter zählt auch das Kindergeld.