Wird mein ausländischer Führerschein bei KFZ Versicherung berücksichtigt?
Hallo zusammen, ich bin relativ neu in Deutschland und werde bald mein erstes Auto kaufen. Ich habe den deutschen Führerschein in November 2015 gemacht und ich besitze einen ausländischen Führerschein (nicht EU), der zwischen 1998 und 2014 gültig war.
Wenn ich einen Vergleich in www.check24.de gemacht, bekam ich unterschiedliche Preisen wegen des Führerscheins: 272 für einen Führerschein seit 2015 vs 175 für einen Führerschein seit 1998.
Wird mein ausländischer Führerschein bei KFZ Versicherung berücksichtigt? Danke im Voraus.
5 Antworten
Das kommt auf die Versicherung an.
Kommt auf die Gesellschaft und deren Bedingungen an, wie z.B. hier mal die Kravag in Hamburg:
Da du aber die Fahrerlaubnis im Nov 2015 neu gemacht hast, erfüllst du z.B. nicht die Führerscheinregelung mit der Einstufung SF 1/2, da du keine 3 Jahre lückenloser Führerscheinbesitz nachweisen kannst! Ergo mußt du im schlimmsten Fall mit der Fahranfänger-Einstufung SF 0 rechnen, was nach der neuen Rabattstaffel einem Beitragssatz von ca. 80% bis max. 110 % in der Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht!
Bestenfalls findest du eine Gesellschaft, welche dir die bisherigen schadenfreien Jahre anrechnet; meines Wissens hat dies mal die VHV gemacht!
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Wie du festgestellt hast, bekommt man bei Internet-Rechnern keine Beratung. Die bekommst du aber bei einem Versicherungsmakler. Der nimmt sich dein Problem an und macht dir mehrere Angebote. Da alle Versicherungen unterschiedlich den Führerschein handhaben, solltest du die Hilfe eines Versicherungsmaklers in Anspruch nehmen.
Ich fürchte nein, denn laut Frage ist der alte ungültig und das ursprüngliche Datum sicherlich übernommen worden.
Ja das kannst du erwähnen und einfügen, da musst du aber wahrscheinlich mit einem Versicherungsvertreter ausmachen. Also einfach mal Vorort anmerken.
Es bringt bestimmt etwas aber nicht soviel, als hättest du einen Deutschen Führerschein seit 1998.