Kindergeld anrechnung und das doppelt?

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Letztlich ist es Banane, ob das Kindergeld im Unterhaltsvorschuss berücksichtigt wird oder nicht, da als Einkommen des Kindes nur tatsächlich geleistete Zahlungen beim Sozialgeld (SGB II-Leistung) angerechnet werden dürfen und Kindergeld wie Unterhaltsvorschuss zudem quasi durchlaufende Posten sind.

Zahlt also das Jugendamt wegen einer etwaigen Kindergeld-Anrechnung weniger Unterhaltsvorschuss erfolgt beim H4 eine entsprechend geringere Einkommensanrechnung.

Das kindergeld wird einmal gezahlt aber 2mal abgezogen? Wenn die arge das kinderg. Als kindeseinkommen anrechnet wurde es doch beim ja schon abgezogen dh das die arge somit mit geld das schon woanders in abzug gebracht wird das einkommen des kindes hochsetzt um weniger zahlen zu müssen ohne anrechnung des kinderg. Alg2 anspruch und mit anrechnug keinen anspruch mehr. Oder sehe ich das falsch?

@lina212

Machen wir ma ein einfaches Beispiel:

Kindergeld sein 150 EUR; Unterhaltsanspruch 250 EUR; H4-Bedarf des Kindes 500 EUR

1.Fall: Jugendamt rechnet KiG auf Uh an: damit erhältst du 150 KiG + 100 Uh + 250 H4 = 500

2.Fall: Jugendamt rechnet nicht an: damit erhältst du 150 KiG + 250 Uh + 100 H4 = 500

Ist also gehupft wie gesprungen, ob du zwei Anrechnungen drin hast wie im Fall 1 oder eine wie im Fall 2.

Unterhaltsvorschuß ist kein Kindergeld,
das ist Unterhalt, immer schön bei den Tatsachen bleiben.

Bitte richtig lesen

Dann meldet sich die alleinerziehende Mutter beim Hartz-IV-Forum an und beim Verein Alleinerziehender Mütter und Väter. Findest Du im Internet. Scheint wirklich das Sinnvollste da sie viel Erfahrung mit diesen Streichen haben und den aktuell kürzesten Weg kennen.

Findest Du beide im Netz.

Wo steht denn das bitte geschrieben, daß beim Unterhaltsvorschuß Kindergeld abgezogen wird?

Auf den bescheid für u-vorschuss wird vom regelsatz lt düsseldorfer tabelle kindergeld abgezogen

@lina212

Da wirfst Du was durcheinander. Unterhaltsvorschuß hat mit der DDT GAR nichts zu tun. Da geht es nur um die Unterhaltsverpflichtung bei Barunterhalt - und da wird das Kindergeld auf beide Elternteile aufgeteilt. Da es aber nur einer ausgezahlt bekommt, wird es bei der Unterhaltszahlung gegen gerechnet.

Unterhaltsvorschuß dagegen ist ein fester, einheitlicher Betrag (140,-). Wäre ja auch unlogisch, da mit KIndergeld was gegen zu rechnen, weil jeder, der Anspruch auf Unterhaltsvorschuß hat, auch Anspruch auf Kindergeld hat.

@skyfly71

Das ist nicht richig alleinerziehende bekommen das kompl. Kindergeld! Unterhaltsvorsch. Beträgt 133€ das sind 317€ (lt düsseld. Tabelle) minus 184€ kindergeld