ALG II - kein Kindergeld mehr

4 Antworten

Das Kindergeld bekommt zwar deine Mutter,angerechnet wird es aber als dein Einkommen,auf deinen Bedarf,den du in der Wohnung deiner Mutter hast !

Es sei denn,das du so viel Azubi Nettoeinkommen hast,das du nach dem Abzug deiner Freibeträge nach § 11 b SGB - ll und dem Abzug deines Bedarfes ( Regelsatz + Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ) noch einen Überschuss hast.

Dieser würde dann deinem Kindergeld zugerechnet und dieses benötigst du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr,der würde dann bei deiner Mutter angerechnet. Das ist aber eine Ausnahme,sonst darf Einkommen der Kinder,nicht auf den Bedarf der Eltern oder Geschwister angerechnet werden,es sei denn,das du sie freiwillig unterstützen möchtest.

Fällt also dann dein Kindergeld weg,würde dein Einkommen weniger werden !

Dir steht nach deiner Ausbildung ja ALG - 1 zu,wenn du nicht übernommen wirst oder eine Beschäftigung bekommst. Das sind dann ca.60 % deines durchschnittlichen Nettoeinkommens,der letzten 12 Monate ( 360 Tage ) vor der Arbeitslosigkeit,das stünde dir dann max.für 12 Monate zu.

Du würdest dann mit deinem ALG - 1,wenn du keiner weiteren Beschäftigung ( Nebenjob ) nachgehst,dann 30 € mehr haben,als vor deiner Ausbildung,inkl.deines Kindergeldes. Denn dann würde dir das Jobcenter diese 30 € Versicherungspauschale von deinem ALG - 1 abziehen,bevor es auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Diese 30 € hättest du dann aber nur mehr,wenn du vor deinem Ausbildungsbeginn noch keine 18 warst,denn dann hätte dir das Jobcenter auch schon diese 30 € Versicherungspauschale abgezogen,wenn du keine anderen Erwerbseinkommen hattest.

Dann würdest du genau so viel haben,wie vor deiner Ausbildung.

Ihr werdet also nicht weniger haben als vorher,wenn das Kindergeld entfällt,dann wird der Bedarf laut SGB - ll,durch ein höheres ALG - 2 aufgestockt.

Ja, die Leistung wird neu berechnet. Ich glaube, dass das KG auch nicht ganz angerechnet wurde, egal. Wenn es wegfällt, wird die Leistung deiner Mutter natürlich neu berechnet.

Kylei 
Fragesteller
 19.11.2014, 00:20

Meine Frage war nur, ob wir, wenn mir kein Kindergeld mehr gezahlt wird, das selbe wie jetzt vom Jobcenter bekommen oder zahlen die dann 184€ mehr da das KG wegfällt und somit nicht mehr angerechnet werden kann.

vanillakuss  19.11.2014, 00:22
@Kylei

Ja, das sage ich doch, wenn das KG weg ist, wird die Leistung neu berechnet. Natürlich bekommt deine Mutter den "Ausgleich". Ihr Anspruch bleibt ja gleich.

Kylei 
Fragesteller
 21.11.2014, 18:00
@vanillakuss

Nun bin ich verwirrt, eine bekannte meint, dass sie keinen Ausgleich bekommen haben als das KG wegfiel. Bei uns ist es so: Ich verdiene in der Ausbildung soviel, dass mir das Jobcenter nichts mehr zahlt, deswegen wird mein Kindergeld bei meiner Mutter angerechnet.

Stimmt das, dass es nun ein Ausgleich gibt oder nicht? Ein Bsp. wenn wir derzeit 500€ vom Jobcenter bekommen, bekommen wir, wenn ich kein KG mehr bekomme, dass sie uns 684€ Zahlen oder wie? Ich werde nach der Ausbildung sicher übernommen.

Kylei 
Fragesteller
 21.11.2014, 18:03
@vanillakuss

Nun bin ich verwirrt, eine bekannte meint, dass sie keinen Ausgleich bekommen haben als das KG wegfiel. Bei uns ist es so: Ich verdiene in der Ausbildung soviel, dass mir das Jobcenter nichts mehr zahlt, deswegen wird mein Kindergeld bei meiner Mutter angerechnet.

Stimmt das, dass es nun ein Ausgleich gibt oder nicht? Ein Bsp. wenn wir derzeit 500€ vom Jobcenter bekommen, bekommen wir, wenn ich kein KG mehr bekomme, dass sie uns 684€ Zahlen oder wie? Ich werde nach der Ausbildung sicher übernommen.

Kylei 
Fragesteller
 19.11.2014, 00:25

Danke dir!

Wenn du mit der Ausbildung fertig bist, bekommst du hoffentlich einen gut bezahlten Job. Damit kannst du für dich selber sorgen ( zahlst z.B. die Hälfte der Miete). Deine Mutter bekommt dann nur noch ALG Ii für 1 Person und damit auch nur noch die Hälfte der angemessenen " Kosten der Unterkunft". Achte auf den Zahltag. ( Zuflussprinzip) Wenn der Lohn für Oktober erst am 3. November gezahlt wird, bist du im Oktober noch bedürftig.


Wenn du nach der Ausbildung keinen Job bekommst, bleibst du ( bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ) in der Bedarfsgemeinschaft mit deiner Mutter. Da deine Ausbildungsvergütung und das Kindergeld wegfallen, gibt es eine höhere Zahlung vom Jobcenter. ( Zuflussprinzip) .


Denk daran, jede Änderung dem Jobcenter mitzuteilen ( Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, Kontoauszug mit letzter Lohnzahlung, Wegfall des Kindergeldes usw. ) Die Einzelheiten teilt dir das Jobcenter mit. Die Einkommensteuererstattung ist Einkommen.

Ich möchte das Thema nochmal pushen. Meine Frage war nur, ob wir, wenn mir kein Kindergeld mehr gezahlt wird, das selbe wie jetzt vom Jobcenter bekommen oder zahlen die dann 184€ mehr da das KG wegfällt und somit nicht mehr angerechnet werden kann.

Ich werde von meinem Arbeitgeber sicher übernommen.

vanillakuss  19.11.2014, 00:26

Na, wenn du verdienst und unter 25 Jahre alt bist, bildest du mit deiner Mutter noch eine Bedarfsgemeinschaft. Da wird dein Lohn (zum Teil) angerechnet, was deine Mutter dann noch vom Jobcenter bekommt, wird sich zeigen. Ich würde die Berechnung aber auf jeden Fall einem Anwalt für Sozialrecht zeigen, damit man auch sicher sein kann, dass sie richtig ist.

Bist du über 25 bildest du mit deiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft und fällst komplett aus der Berechnung raus.

Deine Mutter bekommt ihren Satz und die Hälfte der Miete übernommen, die andere Hälfte (und auch die Hälfte aller anderen laufenden Kosten) musst du übernehmen.